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Winterdienst auf Gehwegen

Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger verfassungsgemäß?

(PresseBox) (Mannheim, )
Ein altbekanntes und jeden Winter wiederkehrendes Problem: die Schneeräumung auf den Gehwegen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hatte sich damit zu beschäftigen. Theoretisch haben nämlich Anlieger die Verantwortlichkeit - so sieht es die geltende Winterdienstregelung vor - die öffentlichen Gehwege von Schnee freizuräumen und so für Sicherheit von Passanten zu sorgen. Dies ist im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) so vorgeschrieben. Praktisch kann das aber ein ganz schönes Problem darstellen. Das sah auch ein Anlieger so und reichte Verfassungsbeschwerde ein.

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