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Privatsphäre ist bei Videoüberwachung geschützt

artec technologies entwickelt Spezialsoftware

(PresseBox) (Diepholz, )
Die Privatsphäre muss bei einer Videoüberwachung gewahrt bleiben - in diesem Punkt sind strenge gesetzliche Datenschutzvorgaben einzuhalten. Das Hessischen Landesarbeitsgerichts verurteilte in diesem Zusammenhang kürzlich einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 7.000 €. Er hatte eine 24-jährige Mitarbeiterin permanent an ihrem Arbeitsplatz mit einer Videokamera überwachen lassen.

artec technologies bringt mit der neuen Softwarelösung PrivacyShield die Ansprüche an die Sicherheit mit den Persönlichkeitsrechten in Einklang. Das Unternehmen aus Diepholz entwickelte damit eine wichtige Komponente zur europaweit bewährten Produktplattform MULTIEYEÒ.

PrivacyShield bietet umfassende Möglichkeiten des Privatsphärenschutzes bei einer Videoüberwachung. Durch einen speziellen Filter werden alle sich bewegenden Objekte im Monitorbild unscharf dargestellt, d.h. anonymisiert. Die zu schützenden Bildbereiche können dabei individuell maskiert werden, so dass z.B. Personen, die auf einem öffentlichen Fußweg vor einem Firmengelände entlang gehen, nicht zu identifizieren sind. Vorgänge und Handlungen sind dennoch exakt nachvollziehbar.

Die Aufzeichnungen erfolgen weiterhin ungefiltert. Allerdings ist der Zugriff auf diese Daten mehrfach abgesichert und kann nur von berechtigten Personen, u. a. nach dem 4-Augen-Prinzip, durchgeführt werden. Auch die max. Aufzeichnungsdauer ist wie vom Gesetzgeber gefordert individuell einstellbar.

Mit PrivacyShield bietet artec technologies AG eine datenschutzkonforme Videoüberwachung an, die bereits bei Banken und öffentlichen Einrichtungen erfolgreich eingesetzt wird. Das Softwaremodul lässt sich problemlos in bereits bestehende MULTIEYEÒ Videoüberwachungsanlagen integrieren. Bis zu acht Kameras können pro MULTIEYEÒ Recorder mit PrivacyShield geschützt werden. artec technologies bietet damit intelligenten Schutz der Privatsphäre und ermöglicht trotzdem eine uneingeschränkte Kontrolle am Aufstellungsort. Das Marktpotential für die datenschutzkonforme Videoüberwachung ist enorm. Tausende von Videoüberwachungsanlagen können damit kostengünstig nachgerüstet werden, da Kameras und Datenleitungen in der Regel nicht ausgetauscht werden müssen. Eine lohnenswerte Investition für die Betreiber, andernfalls können Anlagen gesetzlich stillgelegt werden.

Weitere Informationen zu dieser Technologie gibt es unter www.multieye.de.
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