„Gerade für unsere verstärkten Auslandsaktivitäten ist es wichtig, dass wir zum Stichtag alle Anforderungen der RoHS erfüllen. Somit gewähren wir unseren EU-Kunden eine pünktliche Auslieferung und Inbetriebnahme unserer Systeme. Denn auch die für uns relevanten Zulieferer aus Nicht-EU-Ländern, wie zum Beispiel Laufwerks-Hersteller, haben sich rechtzeitig mit dieser Richtlinie beschäftigt und dürfen somit asm nach wie vor beliefern“, äußert sich Johann Deters, Geschäftsführer von asm, zu der RoHS-Richtlinie. „Wir sind froh, einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit leisten zu können. Die europaweite Verordnung entlastet nicht nur unsere Umwelt, sondern sie trägt dazu bei, dass es in Zukunft zu keinen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU kommt“.
Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie ist Teil des im März 2006 in Kraft getretenen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – kurz ElektroG. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und deren Schadstoffe. So dürfen neue Geräte nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mehr als 0,1 Gewichtsprozent der oben genannten Schadstoffe je homogenen Werkstoff enthalten. Der Schadstoff Cadmium darf sogar nur maximal 0,01 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff ausmachen. Schon vor Inkrafttreten des ElektroG zeigte asm großes Interesse am Umweltschutz und bot seinen Kunden an, ausgemusterte Geräte kostenlos abzuholen und umweltgerecht zu entsorgen.*:
*: PBB = polybromiertes Biphenyl, PBDE = polybromierten Diphenylether