Wer einen Autokauf plant, sich aber noch nicht auf ein Modell festgelegt hat, erstellt am besten zunächst eine Liste mit allen Punkten, die der Wagen erfüllen soll. "Relevante Faktoren können der maximale Preis, die Fahrleistung, der Verbrauch, aber auch die Zahl der Sitzplätze sein", sagt Hans-Jochen Fink, Mitbegründer von AutoTopDeal (www.autotopdeal.de). Hat man die Auswahl auf rund fünf Fahrzeuge eingegrenzt, kann man im nächsten Schritt Sitzproben in Ausstellungsfahrzeugen machen und für die Favoriten eine Probefahrt vereinbaren.
Den richtigen Händler finden
"Neben dem Pkw-Preis sollte Vertrauenswürdigkeit ganz oben auf der Liste der Auswahlkriterien für den Händler stehen", rät Fink. Ebenso sollte die Ausstattung des Autohauses mit einer Werkstatt eine Rolle spielen, falls der Wagen doch mal repariert werden muss. "Wer bequem günstige Angebote von Händlern aus der Region einholen möchte, der kann bei AutoTopDeal kostenlos ein Gesuch für sein Wunschauto einstellen. Lizenzierte Händler geben anonym ihre Angebote ab, der Interessent wählt die für ihn besten Offerten aus und bekommt die Kontaktdaten des Händlers genannt. Der Deal selbst findet schließlich vor Ort im Autohaus statt", erklärt Fink.
Vorbereitung der Probefahrt
Zur Probefahrt sollte man möglichst nicht allein erscheinen, sondern den Partner und gegebenenfalls auch die Kinder mitnehmen, um eine alltägliche Situation zu simulieren. "Außerdem ist es ratsam, typisches eigenes Ladegut - zum Beispiel Hobby-Utensilien wie Angelruten, Golfset oder Skier - bereitzuhalten und das Ein- und Ausladen zu proben", so Fink. "Vorab sollte man sich auch die Route überlegen und dabei sowohl vertraute Strecken wie den Weg zum Arbeitsplatz als auch enge und winkelige Gassen zum Einschätzen der Manövrierfähigkeit einplanen." Vor der Übernahme des Wagens empfiehlt es sich, das Fahrzeug genau auf Mängel zu untersuchen und diese in die Übernahmebestätigung einzutragen. Wird auch der Partner das Auto zukünftig fahren, sollte er sich als zweiter Fahrer registrieren lassen. Außerdem braucht man sich nicht zu scheuen, sich alle Funktionen des Fahrzeugs erläutern zu lassen.
Unterwegs im Wunschauto
Und wenn es noch so verlockend ist: Während der Testfahrt sollte man nicht nur mit hohen Drehzahlen fahren, sondern bewusst auch im langsamen Tempo und auf schlechten Straßen, um Brumm- und Klappergeräuschen auf die Spur zu kommen. Wichtig ist auch die Probe, ob das Fahrzeug in die eigene Tiefgarage passt. Fink weiß: "Bei der späteren Entscheidung ist es hilfreich, wenn der Beifahrer unterwegs seine Eindrücke sowie die des Fahrers notiert." Übrigens kann eine Probefahrt auch mal mehrere Tage dauern, ohne dass daraus eine Kaufverpflichtung erwachsen muss.
Insbesondere bei hochpreisigen Marken wird auch schon mal ein Fahrzeug für ein Wochenende vors Haus gestellt. Der Interessent hat dann nur den verbrauchten Treibstoff und manchmal Aufschläge für Mehrkilometer ab einer gewissen Grenze zu bezahlen.
Die Frage der Haftung
Ein Unfall mit dem Vorführwagen ist das Horrorszenario jedes Kaufinteressenten. "Solange man aber nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, haftet man als Fahrer nicht für die Schäden - es sei denn, man hat eine Haftungserklärung unterschrieben. Darin wird dem Kaufinteressenten auferlegt, im Falle eines selbst verursachten Schadens die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung zu zahlen", sagt Fink. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man niemals Personen fahren lassen, die nicht beim Händler registriert wurden, sonst ist der dort angemeldete Probefahrer auch für die Schäden anderer haftbar. Kommt es tatsächlich zu einem Unfall ist es wichtig, sofort die Polizei und das Autohaus zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Nach der Probefahrt
Zurück von der Probefahrt sollte man das Fahrzeug gemeinsam mit dem Verkäufer auf Mängel untersuchen, sich die Mängelfreiheit schriftlich bestätigen lassen und aufgetauchte Fragen klären. "Die Kaufentscheidung würde ich jedoch bei aller Begeisterung erst mit einigen Tagen Abstand fällen", betont Fink. "Zunächst gilt es, zuhause die Mitschriften von den Probefahrten auszuwerten." Ist man sich sicher und auch mit dem Händler über die Konditionen einig, sollte man den Liefertermin und zugesicherte Sonderleistungen unbedingt schriftlich im Kaufvertrag fixieren. Dann steht einem unbeschwerten Fahrvergnügen mit dem neuen Schmuckstück nichts mehr im Wege.
Bildmaterial und weitere Informationen zu AutoTopDeal finden Sie unter www.autotopdeal.de/presse.