Die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft wird jedoch durch komplizierte Exportkontrollverfahren unnötig getrübt.
Exportkontrollen sind nötig und liegen im ureigenen Interesse der Unternehmen. Die Qualität der Exportkontrolle wird in erster Linie dadurch bestimmt, dass die gesetzlichen Vorgaben von den Unternehmen umgesetzt werden können. Ein verlässliches, transparentes und zügiges Verfahren sind daher für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exportunternehmen unerlässlich.
Die Entbürokratisierung von Verfahren und die Einführung verbindlicher Fristen innerhalb der Exportgenehmigungen sind der große Wunsch hiesiger Exportunternehmen. Die Koalitionsvereinbarungen und Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung und die daraus angekündigten Änderungen der Außenwirtschaftsgesetze, sowie eine wirtschaftsnahe Umgestaltung der Exportkontrollen sollten nun umgesetzt werden.
Fazit: Eine Entlastung der Exportkontrollverfahren würde dem Wirtschaftsmotor „Export“ einen zusätzlichen Schub geben.