ATEX ("atmosphère explosible") heißt der Sammelbegriff für die europäischen Bestimmungen zum Explosionsschutz. "Die Betreiber von Lackierereien müssen im Explosionsschutzdokument aktiv erklären, wie sicher der Betrieb ist, wissen aber oft nicht wie. Die Situation ist, als müsse man eine Steuererklärung machen, ohne den amtlichen Fragebogen zur Verfügung zu haben", wies Wilfried Germann in Ludwigshafen auf ein Informationsdefizit hin. Wenn erst die Behörden vor der Tür stünden oder gar etwas passiert sei, sei es zu spät.
Germann leistet Aufklärungsarbeit. Drei Schritte sind es zum Explosionsschutzdokument. Zunächst muss die Möglichkeit der Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre beurteilt werden. Für Lacke und Lösemittel gilt dabei: Eine explosionsfähige Atmosphäre liegt ab einer Lösemittelkonzentration von 40 Gramm Lösemittel je Kubikmeter Luft vor. Bei Flüssiglacken und Lösemitteln kann diese Konzentration nur erreicht werden, wenn bei vorhandenem Luftsauerstoff der Flammpunkt des Stoffes in der Nähe der Umgebungstemperatur liegt.
Selbst bei der Verwendung von Wasserbasislacken kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen – dann nämlich, wenn der Sprühnebel des Lackes brennbar ist – also bei der Verdüsung.
Im zweiten Schritt muss beurteilt werden, wie häufig mit der Entstehung einer explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muss. Dabei ist zu unterscheiden, ob beispielsweise die Freisetzung von explosionsfähigen Stoffen nur im Leckagefall auftritt, wie es zum Beispiel in einem Lager der Fall sein kann, oder ob der Stoff wie beim Lackierprozess betriebsmäßig freigesetzt wird. Man unterscheidet drei Zonen: "Zone 0" (zum Beispiel innerhalb von Gefäßen), "Zone 1" (zum Beispiel der Nahbereich von Umfüllstellen) und "Zone 2" (zum Beispiel bei Leckagen in Bodennähe, in einem Lacklager oder Anmischraum oder bei Ausfall der Lüftung im Spritzstand). Zur Ermittlung der möglichen Gefährdung sind zwingend stoff- und anlagenspezifische Daten erforderlich.
Im dritten Schritt müssen mögliche Zündquellen ermittelt und analysiert werden. Zu einer Explosion kann es nur kommen, wenn mit dem Vorliegen der explosionsfähigen Atmosphäre gleichzeitig eine Zündquelle auftritt. Dabei wird zwischen Zündquellen, die bereits im Normalbetrieb auftreten, anderen, die bei einfachen Störungen entstehen und solchen, die bei seltenen Störungen auftreten, unterschieden. Abhängig von der vorherrschenden Zone müssen die unterschiedlichen Zündquellen ausgeschlossen sein.
Zündquellen im Lackierprozess können beispielsweise elektrostatische Entladungen, offene Flammen, heiße Oberflächen, Reibungswärme und chemische Reaktionen sein.
Wilfried Germann empfiehlt allen Autoreparatur-Lackbetrieben dringend, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Eine erste Hilfe gibt es im Internet unter www.basf-coatings.de/... Hier stehen die erforderlichen Berechnungsprogramme zur Verfügung und es können Hintergründe und weitere Einzelheiten eingesehen werden. Speziell für die Autoreparaturbetriebe entwickelte Glasurit den Ratgeber "Explosionsschutz für Autoreparatur-Lackbetriebe. Ein Ratgeber zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Betreiber von Lackieranlagen." Er ist über alle Glasurit-Händler zu beziehen.
Glasurit Autoreparaturlacke
Unter der Marke Glasurit vertreibt die BASF ein umfassendes Sortiment an Lacksystemen für die Reparaturlackierung von Fahrzeugen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf ökoeffizienten Wasserbasis- und festkörperreichen High-Solid-Lacken. Mit diesen Systemen lassen sich weltweit alle gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf Lösemittelreduktion erfüllen. Die Lacksysteme bieten alle von konventionellen Materialien gewohnten Eigenschaften beim Erscheinungsbild und bei der Beständigkeit. Mit einem umfangreichen Service-Angebot unterstützt das Unternehmen seine Kunden auch in diesem Bereich. Glasurit Autoreparaturlacke sind von den meisten führenden Fahrzeugherstellern weltweit für die Reparaturlackierung freigegeben und werden von ihnen wegen ihrer hohen Farbtonkompetenz bevorzugt. Im Internet findet man Glasurit unter www.glasurit.com.