Die Abschwächung krisenverschärfender Elemente bei der Unternehmenssteuerreform sei angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage der Handwerksbetriebe ein richtiger Schritt, so der BHT-Präsident. Die Reduzierung der Hinzurechnungsbesteuerung von Mieten bei der Gewerbesteuer und die Einführung eines Wahlrechts zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter mit einem sofortabzugsfähigen Betrag bis zu 410 Euro sind wichtig, reichen aber nicht aus. "Handwerk und Mittelstand brauchen noch weitergehende Entlastung bei der Besteuerung von Zinsen, Pachten und Leasinggebühren", fordert Traublinger.
Ausdrücklich begrüßt der BHT-Präsident dagegen die Änderungen zur Lohnsummenklausel beim Erbschaftsteuerrecht. Traublinger: "Da dieses Kriterium nur noch für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gelten soll, ist die Lohnsummenklausel künftig für über 90 Prozent der Handwerksbetriebe ohne Belang." Kritik äußert der BHT-Präsident erneut daran, dass vorerst nur Beherbergungsleistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz erhalten sollen. "Die Entlastung muss für alle arbeitsintensiven Dienstleistungen kommen", so Traublinger.