Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 646085

BEO GmbH Ensisheimer Str. 6-8 79346 Endingen, Deutschland http://www.beo-software.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Berbett +49 7642 900343
Logo der Firma BEO GmbH
BEO GmbH

Kostenlose BEO-Gelangensbestätigung erleichtert Abwicklung

Neue Verfahrensweise beim Nachweis zur Steuerfreistellung im Intrahandel

(PresseBox) (Endingen, )
Die Gelangensbestätigung dient als Nachweis, um bei Lieferungen in EU-Staaten eine Befreiung von der Umsatzsteuer zu erhalten. Der Empfänger einer Ware bestätigt dazu auf dem Dokument, dass er die Sendung erhalten hat. Verpflichtend ist die Erstellung einer Gelangensbestätigung ab dem 1. Januar 2014. Der Zollspezialist BEO hat eine Software entwickelt, die den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand deutlich minimiert. Mit dem kostenlosen Programm wird der Nachweis elektronisch angelegt, bereitgestellt und archiviert. Der Versand per Post entfällt. Unter www.beo-gb.de können Nutzer auf die Cloud-Lösung zugreifen.

Die Gelangensbestätigung muss erstellt werden, wenn eine Ware durch den Lieferer selbst zugestellt oder vom Abnehmer abgeholt wird. Bei allen anderen Transportvarianten eignet sie sich ebenfalls als einfache und sichere Eingangsbestätigung. Die BEO-Cloud-Lösung hilft, den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand gering zu halten. Nutzer können in dem Programm alle benötigten Daten auf einer Plattform verwalten und archivieren. Die Eingabe erfolgt bequem per Excel-Import. Vor dem elektronischen Versand einer Gelangensbestätigung prüft das System, ob alle notwendigen Angaben vorhanden sind. In die Software ist außerdem eine Mailvorlage integriert, sodass für alle Schritte- von der Anfertigung bis zur Bereitstellung der Gelangensbestätigung- kein zusätzliches Programm notwendig ist. Durch das Onlineverfahren kommt es zudem nicht zu Verzögerungen, wie beim Versand auf dem Postweg.

Website Promotion

Website Promotion

BEO GmbH

Die BEO GmbH mit Hauptstandort in Endingen bei Freiburg hat sich auf Softwareprodukte und Dienstleistungen für die Bereiche Zollabfertigung und Versandabwicklung spezialisiert. 1987 vom Geschäftsführer Clemens Sexauer gegründet, beschäftigt das Unternehmen inzwischen mehr als 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Die Produktlinien zur Zollabfertigung sowie zur Präferenzkalkulation und Sanktionsprüfung werden kontinuierlich an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst und gewährleisten für Anwender Rechtssicherheit und die permanente Einhaltung aktueller Vorschriften und Richtlinien. Für den Versand bietet BEO Softwareanwendungen für die Packstück-, Sendungs- sowie die Gefahrgutabwicklung an. Alle Softwareprodukte von BEO sind modular konzipiert und sowohl als Inhouse- als auch als webbasierte Mietlösungen (SaaS) verfügbar.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.