Den Datenschutzbeauftragten in Unternehmen falle gerade im Bereich der Künstlichen Intelligenz eine wichtige Rolle zu: Sie unterstützen die Unternehmen mit ihrer Fachkenntnis dabei, KI-Projekte von Anfang an datenschutzkonform aufzustellen. „Die Datenschutzbeauftragten werden damit zu Lotsen für die Einführung und den Betrieb von KI-Systemen“, so Spaeing.
Umso unverständlicher ist für ihn die andauernde Diskussion um die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Schwächung der Unternehmen durch die Aushöhlung der Benennungspflicht ist absolut rückwärtsgewandt „Um millionenfach personenbezogene Daten zu verarbeiten, braucht es heute nur noch wenige Personen. Die Grenze der Benennungspflicht an der Zahl der Mitarbeiter festzumachen zeigt, dass Teile der Politik die Digitalisierung nicht wirklich verstanden haben“, kritisierte Spaeing (vgl. BvD-Positionspapier vom 28.09.2018).
Spaeing kündigte an, dass sich der BvD und der Dachverband European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) für die Verbesserung der Regelungen bei einem gleichzeitig starken Datenschutz im Zuge der im Frühjahr anstehenden DSGVO-Evaluierung einsetzen werden. Dabei plädieren die Mitgliedsverbände auch für eine Entlastung von Vereinen und kleinen Betrieben etwa bei der Dokumentationspflicht, soweit diese nicht digitale Geschäftsmodelle betreiben.
Der Europäische Datenschutztag findet auf Initiative des Europarats seit 2007 jährlich am 28. Januar statt. An diesem Tag unterzeichnete der Rat 1981 die Europäische Datenschutzkonvention. Über 50 Länder sind dem Abkommen bis heute beigetreten.