Ein Beispiel:
Ein Fahrradfahrer fährt einen Fußgänger an. Es entsteht dadurch eine aufwendige Heilbehandlung. Zwar ist der Radfahrer für die Schädigung der Gesundheit des Fußgängers verantwortlich, doch leider hat dieser weder eine private Haftpflichtversicherung, noch ein ausreichendes Vermögen, um den Schaden zu bezahlen. Die private Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung des Fußgängers zahlt in diesem Fall den eigenen Schaden.
Wichtig bei der Auswahl ist, dass z.B. Vorsatz und Schäden durch Überfälle ausgeschlossen sind und dass oft ein Eigenbehalt vereinbart ist.
"Wir empfehlen jedem, der sich für eine private Haftpflichtversicherung interessiert, den Einschluss der Forderungsausfalldeckung mit einzuschliessen", das meint Kai-Lorenz Schwark, Geschäftsführer von neuversichert.de .