Die Vorteile eines Messsystems mit Smartmetern gegenüber den heute verfügbaren leistungsregistrierenden Zählern scheinen insbesondere hinsichtlich der Kosten vorhanden. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Anspruch auf einen Einbau intelligenter Messsysteme bei Realisierung eines neuen Projektes aus? Welche Zähler können zusätzlich zu den Stromzählern auf das Gateway aufgeschaltet werden und wie verhält es sich bei Mieterstromkonzepten mit Zählpunkten, die nicht durch die BHKW- oder PV-Anlage mitversorgt werden?
In der Branche herrscht eine große Verunsicherung – sowohl bei Netzbetreibern als auch bei Stromversorgern.
Aus diesem Grund bieten BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum ein neu konzipiertes Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ an.
Dieses setzt sich nicht nur mit den gesetzlichen Grundlagen und wichtigen Gesichtspunkten des Messstellenbetriebsgesetzes auseinander, sondern auch mit dem Datenschutz, der Datensicherheit und Marktkommunikation und den speziellen Aspekten einer flexiblen Energiewende. Außerdem werden im Rahmen des Intensivseminars die neuen Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ausführlich erläutert.
Insbesondere Fragestellungen nach den rechtlichen Voraussetzungen, den regulatorischen sowie bilanziellen Vorgaben werden behandelt. Weiterhin wird es um die rechtssichere Gestaltung von Messstellenverträge gehen.
Das nächste Intensivseminar „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) – Das neue Grundgesetz des Messwesens“ findet am 14. Februar 2019 in Stuttgart statt.
Das MsbG ist auch Thema des Intensivseminars „Messkonzepte für EEG- und KWKG-Anlagen“, welches am 20. März 2019 in Mainz angeboten wird.