Die Risiken, die laut Deutscher Post einen höheren Gewinnzuschlag rechtfertigen sollen (wie schwindende Briefmengen, steigende Allgemeinkosten und die Universaldienstverpflichtung), werden bereits nach geltendem Recht als Kosten und Aufwendungen bei der Portoberechnung voll umfänglich berücksichtigt. Würden diese Gesichtspunkte auch noch in die Gewinnbemessung einfließen, käme es zu einer unzulässigen Doppelzählung. Regelungsbedarf besteht auch deshalb nicht, weil schon die aktuelle Vergleichsmarktmethode der Bundesnetzagentur strukturellen Unterschieden der Vergleichs-Postgesellschaften Rechnung trägt: Die Umsatzrenditen, die in den Vergleich einfließen, sind nach Sendungsmengen pro Einwohner im jeweiligen Land gewichtet.
Die beabsichtigte Regelung führt hingegen zu einer Beschränkung des Vergleichs auf die Renditen ausländischer marktmächtiger Ex-Monopolisten, die keinem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt sind und nur deshalb hohe Gewinne durchsetzen können. Auch in Deutschland wären daher die wettbewerblichen Auswirkungen einer Erhöhung des Gewinnzuschlags der Deutschen Post verheerend:
- Höhere Briefporti belasten Verbraucher und Wirtschaft, darunter insbesondere Privatverbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen, die nicht in den Genuss von Rabatten der Deutschen Post kommen.
- Ein höherer Gewinnzuschlag bei den Briefporti gibt der Deutschen Post die Möglichkeit, ihre Produkte auf den Paketmärkten in noch größerem Umfang quer zu subventionieren. Dies beeinträchtigt die Wettbewerbschancen der Paketwettbewerber der Deutschen Post erheblich, mindert ihre Investitionsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze.
„Der Bund muss dringender denn je seine Anteile an der Deutschen Post verkaufen, um endlich einen Regulierungsrahmen ohne Interessenkonflikt gestalten zu können“, so Marten Bosselmann. „Des Weiteren setzen wir uns nachdrücklich dafür ein, durch eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen und einen Abbau der Privilegien der Deutschen Post auch ihren Wettbewerbern ein Umfeld zu schaffen, in dem effizientes Wirtschaften Zukunftsinvestitionen erlaubt. Dazu gehören u. a. Investitionen in alternative Antriebe und attraktive Arbeitsplätze. Dafür bedarf es einer grundlegenden, wettbewerbsfreundlichen Novellierung des Postrechts.“