Viele der begrüßenswerten und klaren Inhalte aus den Eckpunkten finden sich nicht oder lediglich in stark abgeschwächten Formulierungen im Referentenentwurf wieder. Das Ziel ‚unzulässige Quersubventionierungen sollen effektiv ausgeschlossen werden‘ kann mit dem vorliegenden Entwurf trotz einiger guter Ansätze sicherlich nicht erreicht werden.
Trotz positiver Neuerungen wie einer Stärkung der Missbrauchsaufsicht, der Vorteilsabschöpfung oder eines Entgeltkonsistenzgebots, das der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) jahrelang gefordert hat, müssen wir nach genauerer Analyse (die Anhörungsfrist von einer Woche war viel zu kurz!) allerdings feststellen, dass diese unzureichend sind, um fairen Wettbewerb auf dem Postmarkt herzustellen. Das Ziel ‚auch in Zukunft flächendeckend angemessene und ausreichende Postdienstleistungen zu gewährleisten, den fairen Wettbewerb zu stärken, angemessene Arbeitsbedingungen zu fördern und Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu setzen‘ wird mit dem Referentenentwurf weitgehend verfehlt.
Das Gesetz führt mit seinen neuen Aufsichtsstrukturen und mit den Vorgaben für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor zu einem erheblichen zusätzlichen und völlig unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand und zu unverhältnismäßigen Haftungsrisiken bei den Paketdienstleistern. Das wird die Kosten für die Unternehmen der Paketbranche und damit auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich steigern.
Zu immensen Nachteilen für die Verbraucherinnen und Verbraucher führt zudem, dass das Gesetz keinen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb auf dem Postmarkt schafft. Der Schutzschirm über die DHL Group wird weiter entfaltet; ihre Privilegien, wie die Umsatzsteuerbefreiung und die Vorteile bei der Genehmigung der Briefporti, werden fortgeführt.
Wir fordern nachdrücklich, dass die Verfasserinnen und Verfasser des Referentenentwurfs die Belange aller Beteiligten berücksichtigen. Es ist hoffentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers, den Wettbewerb auf dem Postmarkt zu schwächen und gleichzeitig die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen ohnehin nicht einfachen Zeiten mit zusätzlichen Kosten zu belasten.“
Die komplette Stellungnahme des BIEK ist hier zu finden: https://www.biek.de/download.html?getfile=BIEK_Stellungnahme_PostModG_Dezember2023.pdf