Der Vorstand der Biofrontera AG (Aktien der Biofrontera AG ISIN: DE0006046113) hat am 27. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe der 1,00 % qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 (ISIN: DE000A3E4548 / WKN: A3E454) beschlossen. Diese ist eingeteilt in bis zu Stück 2.638.150 qualifiziert nachrangige auf den Inhaber lautende Pflichtwandel-Teilschuldverschreibungen ("Teilschuldverschreibungen") im Nennbetrag von je EUR 3,00 und in einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.914.450. Die Aktionäre bzw. Inhaber von Bezugsrechten wurden durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 29. Juli 2020 aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 30. Juli 2020 bis einschließlich 13. August 2020 während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Ferner wurde vorgesehen, dass der Bezugspreis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist in den Gesellschaftsblättern (Bundesanzeiger) und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt gemacht wird.
Der Bezugspreis für jede der Teilschuldverschreibungen wurde auf
100 % ihres Nennwerts von je EUR 3,00
festgelegt. Je Teilschuldverschreibung sind damit
EUR 3,00
in bar zu entrichten.
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