- Umsatzsteuerprivilegien für Kommunalbetriebe werden ausgeweitet
- Bitkom bemängelt staatliche Eingriffe in funktionierende Märkte
- Wettbewerbsfähigkeit privater IT-Anbieter steht auf dem Spiel
Die Folgen des Gesetzes treffen mittelfristig alle Unternehmen der Digitalwirtschaft, die auf Behörden zugeschnittene Leistungen erbringen. Darunter fallen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen IT-Services, Rechenzentren und Software. Diese Unternehmen treiben wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. „Die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, wird so geschwächt“, sagt Rohleder. „Wenn Unternehmen mit spezifischen Lösungen für Behörden vom Markt gedrängt werden, wird sich der Rückstand der öffentlichen Verwaltung in puncto Digitalisierung weiter vergrößern. Eine Wettbewerbsklausel hätte dies verhindern können.“
Die Neuregelung ist aus Bitkom-Sicht auch rechtlich bedenklich. Nach Ansicht des Bitkom verstößt sie gegen Art. 13 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die das Prinzip der Wettbewerbsneutralität auch für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen vorsieht. Eine ausführliche Stellungnahme des Bitkom ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bitkom.org/...