In der Richtlinie geht es um so genannte „computerimplementierte Erfindungen“. Der erste Entwurf der Europäischen Kommission wurde aus BITKOM-Sicht allen Erfordernissen kleiner und großer Unternehmen gerecht. Das Europäische Parlament entwertet demgegenüber das geistige Eigentum innovativer Unternehmen an ihren Erfindungen. Außerdem würden euro-päische Unternehmen aus BITKOM-Sicht gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Regionen schutzlos gestellt. Rohleder: „Technologische Kompetenz und Innovationskraft sind unsere wichtigsten Wirtschaftsfaktoren. Sie müssen wir schützen und fördern, anstatt anderen das Feld zu überlassen.“
BITKOM setzt sich dafür ein, dass der Ministerrat in seiner Stellungnahme nicht den Irrwegen des Parlaments folgt, sondern seinen bisherigen vernünftigen Kurs weiterverfolgt und sich im Interesse der europäischen Wirtschaft für einen angemessenen Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen einsetzt. In der Praxis werden Patente auf entsprechende Erfindungen auch in Europa schon seit einiger Zeit erteilt, allerdings nicht einheitlich. Schätzungen gehen von über 30.000 solcher Patente aus. Bislang fehlten aber ausdrückliche gesetzliche Vorgaben, die europaweit einheitliche Regelungen ermöglichen. Dies soll die EU-Richtlinie nachholen.