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Novellierung des Urheberrechts legt Grundlagen für Web 2.0

Preisexplosion muss verhindert werden / BITKOM-Vize Harms sieht weitgehend identische Interessen zwischen Industrie, Autoren und Künstlern

(PresseBox) (München, )
Bis zu 600 Millionen Euro Abgaben könnten durch die Novelle des Urheberrechts künftig jedes Jahr an Autoren und Künstler fließen. Das zeigt eine aktuelle Hochrechnung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Grundlage ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 8. November im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert wird. Demnach sollen die Abgaben auf Kopiergeräte, PCs und Zubehör künftig bis zu fünf Prozent des Gerätepreises betragen. „Wenn das für alle Geräte so kommt, können die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen fast verfünffachen“, erklärt BITKOM-Vizepräsident Prof. Jörg Menno Harms. Selbst bei einer nur zweiprozentigen Geräte-Abgabe würden sich die Jahreseinnahmen der Autoren-Organisationen VG Wort und ZPÜ nahezu verdoppeln – von 124 Millionen auf 238 Millionen Euro. „In der Praxis werden die Einnahmen zwischen dieser Summe und dem Maximalwert von 596 Millionen liegen“, sagt Harms voraus. Das hänge davon ab, ob für jeden Gerätetyp fünf Prozent veranschlagt werden oder für manche weniger.

Die Hochrechnung widerlegt Befürchtungen der Autoren und Künstler, ihre Rechteverwerter könnten nach der Neuregelung geringere Summen einnehmen. Zwar würden die Abgaben auf einzelne Gerätetypen wie Scanner möglicherweise sinken, so BITKOM. Dennoch könnten die Autoren-Organisationen künftig mit mehr Geld rechnen, weil der Obolus für Privatkopien auf zusätzliche Geräte anfalle. Die Verwertungsgesellschaften wollen jetzt auch Multifunktionsgeräte, Drucker und PCs abgabenpflichtig machen. Bisher wird die Abgabe vor allem auf Kopierer, Scanner, Faxgeräte, CD- und DVD-Brenner sowie MP3-Player erhoben. Die IT-Branche sieht die Gefahr, dass mit höheren Abgaben die Preise steigen und die Kunden künftig im Internet oder direkt im Ausland einkaufen. Dort werden die Abgaben zumeist nicht fällig. Wenn die Fünf-Prozent-Obergrenze im Gesetzentwurf erhalten bleibe, wolle die Industrie die Novelle dennoch unterstützen. „Dieser Entwurf ist ein mühsam errungener Kompromiss“, sagt Harms. Nach Jahren der Diskussion solle er nun nicht zerredet, sondern in die Praxis umgesetzt werden.

„Uns ist unverständlich, dass den Verwertungsgesellschaften die ständig steigenden Einnahmen immer noch nicht ausreichen“, kritisiert Harms. So verlangten sie zum Beispiel mindestens 77 Euro für ein Farb-Multifunktionsgerät. „Eine absurde Vorstellung“, findet Harms. „Damit würden sich die Verkaufspreise günstiger Modelle mehr als verdoppeln.“ Bei Druckern sieht es ähnlich aus: Ein Farb-Tintenstrahler der Einstiegsklasse, der 35 Euro kostet, würde auf einen Schlag 20 Euro teurer. „Das verschiebt das ganze Marktgefüge und belastet einseitig die deutschen Verbraucher“, so Harms. Zu bedenken sei auch, dass den Anwendern nicht nur höhere Kopier-Abgaben drohen: „Etliche sind von den neuen GEZ-Gebühren auf PCs betroffen – bei einer vierjährigen Nutzung des Rechners kommen dafür 265 Euro zusammen.“
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