Die Sparkasse Anhalt-Bitterfeld darf weiterhin ihre Kündigungsschreiben verschicken, so urteilte das Landgericht (LG) Dessau-Roßlau. Die alten Verträge mit dem Namen „Prämiensparen flexibel“ können nun also einseitig gekündigt werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ging dagegen juristisch vor, scheiterte aber. Rechtsanwalt Matthias Kilian von BKR (www.bkr-law.de): „Das Gericht hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob diese Kündigungen dann auch wirksam werden. Für die betroffenen Kunden heißt das zunächst, dass sie den Klageweg bestreiten müssen, wenn sie weiterhin ihre Prämien bekommen wollen.“
Genau diese Prämien kosteten der Kreissparkasse jährlich Millionenbeträge. Die verschickten Kündigungen wurden mit der Marktlage und den extrem niedrigen Zinsen begründet. Wie die Verbraucherschützer aus Sachsen-Anhalt, so sieht auch Rechtsanwalt Kilian diese Begründung als sehr einseitig. „Wenn die Kündigungen wirksam werden sollten, so würde das bedeuten, dass Sparzinsen einfach angepasst werden können“, so Kilian. Das sehen viele Experten kritisch, denn schließlich kann ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht einfach mit dem Argument kündigen, dass die vereinbarten Kreditzinsen nicht mehr marktgerecht sind.
Die betroffenen Kunden sollten sich nun nicht scheuen, nach dem Erhalt einer solchen Kündigung den Klageweg zu bestreiten. „Solche Verfahren gibt es laut Medienberichten auch schon“, konstatiert Kilian, mit einer Entscheidung rechne er aber frühestens in ein paar Monaten. „Und wer sich seine Prämien sichern will, sollte nicht unnötig lange warten“, sagt Matthias Kilian. Die Thüringer Kanzlei BKR bietet betroffenen Kunden der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld eine kostenlose Erstbewertung an.