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Bessere Breitbandförderung in strukturschwachen Regionen

(PresseBox) (Berlin, )
Ab sofort gibt es im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erweiterte Fördermöglichkeiten für Breitband in strukturschwachen und oftmals ländlichen Regionen. Dies hat der Koordinierungsausschuss der GRW in seiner letzten Sitzung beschlossen. In strukturschwachen und ländlichen Regionen ist eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur ein entscheidendes Standortkriterium für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist die Breitbandförderung auch ein wichtiges regionalpolitisches Signal.

Die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Qualität der Internetversorgung steigen kontinuierlich. Die GRW trägt diesen Entwicklungen Rechnung: dort, wo der Wettbewerb allein keine optimale Versorgung gewährleistet, können künftig hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse und Netze der nächsten Generation gefördert werden. Förderfähig ist die Bereitstellung von Leerrohren mit oder ohne Kabel.

Gleichzeitig wurde eine Vereinfachung der Förderung beschlossen. Der künftige Verzicht auf den Gewinnabschöpfungsmechanismus bei Projekten mit einer Förderung von bis zu 500.000 € wird Kommunen wirkungsvoll entlasten.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die flächendeckende Breitbandgrundversorgung ist fast erreicht. Jetzt geht es darum, den Ausbau von Breitband-Hochleistungsnetzen mit mindestens 50 Megabits pro Sekunde voranzutreiben. Möglichst bald sollen solche Netze das ganze Land abdecken. Bereits bis Ende 2014 sollen Hochleistungsnetze für 75 Prozent der Haushalte verfügbar sein. Die gemeinsame Regionalförderung von Bund und Ländern wird in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung leisten."

Die GRW ist das zentrale Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert. In der GRW legen Bund und Länder gemeinsam den Förderrahmen (Fördergebiete, Mittelverteilung, Förderhöchstsätze, Fördertatbestände) für die nationale Regionalpolitik fest. Gleichzeitig stellen Bund und Länder hier die Umsetzung der einschlägigen europäischen Vorgaben, insbesondere im Bereich des Beihilferechts, sicher.
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