Dem neuen Anbieter ist es derzeit möglich, mündlich den Telefonvertrag des Kunden ohne dessen Einverständnis beim bisherigen Anbieter zu ändern. In der letzten Zeit ist es hier verstärkt zu Missbräuchen gekommen. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: "Künftig soll ein neuer Anbieter den Telefonvertrag nur noch ändern können, wenn er nachweist, dass der Kunde dies auch wirklich möchte. Eine Umstellung des Vertrages durch den neuen Anbieter auf Zuruf soll ausgeschlossen werden."
Darüber hinaus ist eine Neugestaltung des 0180-Rufnummernbereichs geplant. 0180-Nummern werden von vielen Unternehmen als Servicenummern benutzt. Feste Preise gelten bislang nur für Anrufe aus den Festnetzen. Die Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind hingegen häufig recht hoch und für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer erkennbar. "Zukünftig soll es auch feste Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen geben, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Werbung mitgeteilt werden", erläutert Bundesminister Glos. Die Neuregelung soll auch den Weg für kostenlose Warteschleifen frei machen. Bislang hängen viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft in teuren Warteschleifen fest. Zukünftig soll es für die Unternehmen möglich sein, kostenlose Warteschleifen auch für Anrufe bei 0180-Nummern einzurichten.
Der Gesetzentwurf sorgt ferner dafür, dass die Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen die seit vergangenem Sommer geltenden Roaming-Gebühren Bußgelder verhängen kann.
Die förmliche Abstimmung der Ressorts zu dem Gesetzesvorhaben ist eingeleitet.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de