Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: "Ich begrüße die Neuregelung der Generalunternehmerhaftung für die Bauwirtschaft als weiteren wesentlichen Schritt zum Bürokratieabbau. Für die Unternehmen bietet die Präqualifikation den Vorteil, dass sie in einer allgemein zugänglichen Internetliste aufgeführt sind und so ihre Eignung bundesweit nachgewiesen ist. Der Zugang zu präqualifizierten Unternehmen erfolgt praktisch per Mausklick. Die Unternehmen brauchen die Präqualifikation nur noch auszudrucken und zu den Unterlagen zu nehmen. Der Aufwand für die Unternehmen wird sich um bis zu 80 Prozent verringern. Wir tragen mit der Neuregelung auch den Forderungen der Verbände der Bauwirtschaft Rechnung, die sich im Vorfeld für das jetzt beschlossene Präqualifikationsverfahren ausgesprochen haben."
Bei der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft haftet ein Generalunternehmer für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch einen von ihm mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten "Subunternehmer". Die Haftung entfällt, wenn der Generalunternehmer nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt. Dieser Nachweis erfolgt derzeit durch so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Das Verfahren verursacht den Betrieben der Bauwirtschaft Bürokratiekosten in Höhe von rund 11 Millionen Euro im Jahr. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte seit Jahren eine weniger bürokratische Lösung gefordert.