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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Sommerzeit beginnt am 27. März 2011

(PresseBox) (Berlin, )
Am Sonntag, den 27. März 2011, um 2 Uhr morgens endet in diesem Jahr die Winterzeit (= Mitteleuropäische Zeit, MEZ) in Deutschland. Dann wird die Uhr um eine Stunde, auf 3 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), vorgestellt. Die Sommerzeit gilt bis 30. Oktober 2011.

Die Zeitumstellung erfolgt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weiteren Nachbarstaaten. Die damit verbundene Angleichung der Zeitzählung aller EU-Mitgliedstaaten soll zum Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beitragen. Für die EU-Mitgliedstaaten ist sie durch europäische Regelungen vorgegeben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist für das gesetzliche Messwesen und damit auch für die gesetzliche Zeit zuständig. Daher ist es seine Pflicht, alljährlich auf die Zeitumstellung hinzuweisen.

Im Geschäftsbereich des BMWi ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) angesiedelt, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Metrologie durchführt (Metrologie ist die Lehre von Maßen, Gewichten und Maßsystemen). Bis 1967 war die Sekunde als Bruchteil eines vergleichsweise langen Zeitintervalls zwischen zwei vermeintlich periodisch wiederkehrenden astronomischen Ereignissen (früher der Sonnenhöchststand, später dann der Durchgang der Sonne durch den Frühlingspunkt ihrer Bahn) definiert.

Heute ist über eine atomare Eigenschaft des Elements Caesium-133 eine wesentlich genauere Bestimmung der Sekunde möglich: Bei der fortschrittlichsten Atomuhr der PTB, der Caesium-Fontänenuhr CSF2, muss man zum Beispiel fünfzig Jahre warten, bevor sie auch nur um eine Millionstel Sekunde von der "idealen" Sekunde abgewichen ist. Etwa 300 Atomuhren in über 60 Zeitinstituten der Welt (darunter die der PTB) bestimmen heute die Sekunde mit Hilfe der Resonanzschwingung des Cäsium-133-Isotops als maßgebliche Zeiteinheit und tragen so zur Bestimmung der Weltzeit (UTC) bei. Da die Weltzeit UTC auf Greenwich in London bezogen ist, also auf die Zeitzone westlich von Deutschland, ergibt sich die für unser Land maßgebliche mitteleuropäische Zeit somit durch Hinzufügen einer Stunde (MEZ) bzw. zweier Stunden für die Dauer der Sommerzeit (MESZ).

Die Weitergabe der gesetzlichen Zeit an die Bevölkerung und an Nutzer in Industrie, Wirtschaft und Forschung erfolgt über den Langwellensender DCF77, das Internet (ntp-Zeitdienst), einen Computermodemdienst und über Satel­litenverbindungen.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Zeit finden Sie auf der Internetseite der PTB (unter "Weiterführende Informationen").
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