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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Experten-Workshop des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Energiedienstleistungs-Richtlinie der EU am 29. April 2008, 14.30 Uhr-18.30 Uhr

(PresseBox) (Berlin, )
"Förderung von Energiedienstleistungen mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung" - so lautet eine der in der Energiedienstleistungs-Richtlinie der EU an die Wirtschaft gerichteten Vorgaben, mit denen sich ein Workshop des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Hinblick auf ein aktuelles Gesetzgebungsvorhaben heute vertieft befasst. Zu der Veranstaltung sind Experten aus Verbänden, Wirtschaft und Bundesbehörden eingeladen.

Am 21. April 2008 kündigte Staatssekretär Jochen Homann bei einer hochrangigen Informationsveranstaltung des Bundeswirtschaftsministeriums den Workshop als "nächsten Schritt" zur Klärung rechtlicher Fragen an. Anschließend solle ein Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland vorgelegt werden. Mit der heutigen Durchführung des Workshops bekräftigt das Ministerium die Dringlichkeit seines Vorhabens.

Nach dem Konzept des Ministeriums sollen die EU-Vorgaben marktwirtschaftlich verträglich umgesetzt und so ausgestaltet werden, dass unnötige Bürokratie und Mehrbelastungen für die Betroffenen vermieden werden. Als Beispiel kommen die Förderung und Sicherstellung etwa der Verfügbarkeit von "Energieeinspar-Contracting" in Frage, indem bestimmte Energieunternehmen ihre Endkunden regelmäßig über das vor Ort vorhandene Angebot informieren. Das Contracting-Geschäftsmodell, das insbesondere Investitionen zur energetischen Sanierung von Gebäuden erleichtern kann, bietet nach verbreiteter Auffassung noch erhebliches Marktpotenzial.

Neben der Förderung von Energiedienstleistungen und der Sicherstellung eines entsprechenden Angebots für die Endkunden geht es beim Workshop auch darum, wie am besten für die Verfügbarkeit unabhängig durchgeführter Energieaudits (Beratungen) und anderer Maßnahmen gesorgt werden kann, um die Energieeffizienz für die Endverbraucher zu verbessern.

Nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Gesamtkontrolle und Gesamtaufsicht über die Durchführung der EU-Richtlinie übernehmen. Zu den Kompetenzschwerpunkten des BAFA gehört bereits bisher der Bereich Energie. Es unterstützt den vom Bundeswirtschaftsministerium verfolgten Ansatz, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden vorzugehen.
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