Am 21. April 2008 kündigte Staatssekretär Jochen Homann bei einer hochrangigen Informationsveranstaltung des Bundeswirtschaftsministeriums den Workshop als "nächsten Schritt" zur Klärung rechtlicher Fragen an. Anschließend solle ein Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland vorgelegt werden. Mit der heutigen Durchführung des Workshops bekräftigt das Ministerium die Dringlichkeit seines Vorhabens.
Nach dem Konzept des Ministeriums sollen die EU-Vorgaben marktwirtschaftlich verträglich umgesetzt und so ausgestaltet werden, dass unnötige Bürokratie und Mehrbelastungen für die Betroffenen vermieden werden. Als Beispiel kommen die Förderung und Sicherstellung etwa der Verfügbarkeit von "Energieeinspar-Contracting" in Frage, indem bestimmte Energieunternehmen ihre Endkunden regelmäßig über das vor Ort vorhandene Angebot informieren. Das Contracting-Geschäftsmodell, das insbesondere Investitionen zur energetischen Sanierung von Gebäuden erleichtern kann, bietet nach verbreiteter Auffassung noch erhebliches Marktpotenzial.
Neben der Förderung von Energiedienstleistungen und der Sicherstellung eines entsprechenden Angebots für die Endkunden geht es beim Workshop auch darum, wie am besten für die Verfügbarkeit unabhängig durchgeführter Energieaudits (Beratungen) und anderer Maßnahmen gesorgt werden kann, um die Energieeffizienz für die Endverbraucher zu verbessern.
Nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Gesamtkontrolle und Gesamtaufsicht über die Durchführung der EU-Richtlinie übernehmen. Zu den Kompetenzschwerpunkten des BAFA gehört bereits bisher der Bereich Energie. Es unterstützt den vom Bundeswirtschaftsministerium verfolgten Ansatz, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gemeinsam mit Wirtschaft und Verbänden vorzugehen.