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Geräteindustrie und Kabelnetzbetreiber begrüßen Entschließung des Bundesrats zu digitaler Dividende

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Die Elektroindustrie, Kabelnetzbetreiber und die Unterhaltungselektronik begrüßen die heutige Entschließung des Bundesrats zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung der Bundesregierung. Mit der Zustimmung der Länderkammer zur Verordnung ist der Weg eröffnet, den bisher für den Rundfunk reservierten Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz für mobile Datendienste freizugeben. Zuvor allerdings soll nach dem Willen der Länderkammer durch die Bundesnetzagentur untersucht werden, ob dadurch der Fernsehempfang über Kabel und Terrestrik sowie Funkmikrofone gestört werden und wie diese Störungen beseitigt werden können. Die Verbände appellieren an die Bundesregierung, der Entschließung des Bundesrats zu folgen und die technische Prüfung vor der Frequenzfreigabe durchführen zu lassen.

Denn noch sind zahlreiche technische Probleme, die sich durch die Umwidmung der Frequenzen ergeben, nicht gelöst: Untersuchungen der ANGA und des Instituts für Rundfunktechnik (IRT), München, hatten bereits Anfang des Jahres ergeben, dass schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte den Kabelempfang stark beeinträchtigen. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar überhaupt kein Fernsehempfang mehr möglich. Ebenso betroffen ist davon der digitale terrestrische Fernsehempfang (DVB-T). Eine vom Heinrich-Hertz-Institut im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durchgeführte Studie weist darüber hinaus auf Störungen hin, die auch benachbarte Frequenzbereiche betreffen. Auf die Unterhaltungselektronik-Industrie kommt für die Entwicklung von alternativen Technologien für die Gewährleistung eines störungsfreien Empfangs bei Neugeräten ein erheblicher Aufwand zu. Die bereits im Markt befindlichen Geräte sind nach heutigem Stand nicht nachrüstbar, sodass Millionen von Fernsehzuschauern in Deutschland betroffen sein werden.

Darüber hinaus wird der Betrieb der zahlreichen drahtlosen Produktionsmittel (Mikrofone und drahtlose Monitorsysteme) nachhaltig gestört. Die Funktionsfähigkeit der aktuellen Geräte ist nicht gesichert.

Mit der Bundesratsentschließung ist die Bundesregierung in die Pflicht genommen, diese Risiken zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur ist nun gefordert, vor der Vergabe der Frequenzen ein Einführungsszenario zu entwickeln, das eine mit der Rundfunkübertragung über Kabel und DVB-T verträgliche Einführung mobiler Datendienste gewährleistet.

ZVEI, gfu und ANGA bieten dazu ihre Unterstützung mit ihrer Fachkompetenz an.

Die ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. vertritt die Interessen von 119 Unternehmen der deutschen Breitbandkabelbranche. Die Netze der in der ANGA zusammengeschlossenen Kabelnetzbetreiber versorgen insgesamt rund 18 Millionen Haushalte.
Über Breitbandkabelnetze beziehen mehr als die Hälfte der deutschen Fernsehhaushalte ihre TV-Programme. Neben einem umfangreichen analogen und digitalen Fernsehangebot sind über Kabelanschluss auch interaktive Dienste, insbesondere Breitbandinternet und Telefonie verfüg-bar. Schon heute nutzen in Deutschland mehr als 1,85 Millionen Haushalte ihren Kabelanschluss auch als breitbandigen Internetzugang und 1,5 Millionen für Telefonie. Die Kabelnetzbetreiber der ANGA treiben damit den Infrastrukturwettbewerb um Breitbandzugänge und Triple Play-Bündel aus TV, Internet und Telefonie entschlossen voran.

Zentrale Aufgabe und erklärtes Ziel der Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (gfu) sind die Veranstaltung der IFA in Berlin sowie die Information der Öffentlichkeit über die Entwicklung der Consumer Electronics.

Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. ist die ordnungs-, wirtschafts- und medienpolitische Interessenvertretung der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, des zweitgrößten Industriezweigs, in Deutschland. Gemeinsam mit den Partnern gestaltet er aktiv die Rahmenbedingungen für das Wachstum und die Innovationskraft der Branche im internationalen Wettbewerb.
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