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Neue Meisterprüfungsverordnung für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk erlassen

(PresseBox) (Berlin, )
Fliesen, Platten und Mosaike sind überall dort zu finden, wo eine schnelle und einfache Reinigung erforderlich, etwa in Küchen oder Bädern, aber auch aus hygienischen Gründen vorgeschrieben ist, wie in Labors, Kliniken und in Betrieben der Nahrungsmittelherstellung. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/innen verkleiden also Räume, die besonderen Beanspruchungen standhalten und auch Ansprüchen genügen müssen.

Auch Hausfassaden, Eingänge von Wohngebäuden, Unterführungen oder U-Bahn-Stationen sind häufig von attraktiven Mosaikarbeiten geschmückt. Phantasievoll entworfene Motive, zusammengesetzt aus Tausenden von kleinen Steinchen, sind dekorative Blickfänge.

Das handwerkliche Können der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/innen ist bei Neubauten genauso gefragt wie bei Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten. Sie wissen, welche Farben und Formen gut miteinander harmonieren, welche Verlegetechniken in Frage kommen und welche Werk- und Verlegepläne zu erstellen sind, damit die Fliesen an Ecken, Nischen und Vorsprüngen passgenau sowie gewünschte Muster auch um Ecken zu führen sind.

Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses werden in den Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetrieben zur Zeit über 2.600 Lehrlinge ausgebildet. Auch im Rahmen der Meisterausbildung haben sich im Durchschnitt der letzten 3 Jahre jährlich rund 270 Gesellen und Gesellinnen der Meisterprüfung unterzogen.

Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde das Meisterprüfungsprojekt und die Situationsaufgabe so gestaltet, dass der Prüfling mit der bestandenen Meisterprüfung den Nachweis erbracht hat, dass er die Komplexität des Handwerks beherrscht.

Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk zu den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerks ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch für die Gewerbe der Anlage B möglich und ist gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung.

In den Meisterprüfungen für zulassungsfreie Handwerke werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke - es gibt keine Niveauunterschiede. Damit stellt die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden dar, das für handwerkliche Kompetenz und Kundenorientierung steht.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 10. März 2008 (BGBl. I S. 378) tritt am 1. April 2008 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferregelung von 1977 ab.
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