Bundesminister Brüderle: "Ich bin überzeugt, dass der Vertrag Anreize für ein verstärktes Investitionsengagement deutscher Unternehmen in Pakistan schaffen und ein weiteres Zeichen für die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern setzen wird."
Ziel der Neuverhandlungen war es, das Schutzniveau des Vertrages dem heute international üblichen Standard anzupassen und bestehende Rechtsschutzlücken im "alten" Vertrag zu schließen. So sichert der neue Vertrag jetzt auch
- den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren im Streitfall
- eine verbesserte Entschädigungsregelungen bei Enteignungen und enteignungsgleichen Eingriffen durch Einbeziehung einer Verzinsung
- einen verbesserten Transfer von Kapital und Erträgen durch Festlegung einer Transferfrist.
Inzwischen gibt es ein weltumspannendes Netz von ca. 2600 bilateralen Investitionsschutzverträgen. Deutschland und Pakistan kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, war doch der deutschpakistanische Investitionsschutzvertrag aus dem Jahr 1959 weltweit der erste Vertrag seiner Art überhaupt.