Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb. Deutschland hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um auch die Bestechung ausländischer Amtsträger durch Mitarbeiter deutscher Unternehmen zu bekämpfen. Es freut mich besonders, dass die OECD diese Bemühungen, die auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt und mitgetragen werden, anerkennt. Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und im Interesse eines fairen Wettbewerbs dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken."
Die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" evaluiert den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in den Mitgliedstaaten der Konvention. Deutschland wurde in den letzten Monaten zum dritten Mal geprüft ("Phase 3-Prüfung"). Ein Team der OECD unter Leitung von Neuseeland und Japan hat dazu Ende September 2010 Gespräche mit Vertretern von Bundesregierung, Justiz und Wirtschaft in Berlin und München geführt.
Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme in der vergleichsweise hohen Zahl von Verurteilungen, vor allem so genannter natürlicher Personen, zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht die Arbeitsgruppe als Zeichen des hohen Stellenwertes, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat. Gewürdigt wurden aber auch die Korruptionspräventionsmaßnahmen bei Erteilung von Exportkreditbürgschaften und die Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren. Dies sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.
Die Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Auslandsbestechung. Dazu gehört die Erhöhung des Bußgelds von derzeit maximal einer Million Euro für Unternehmen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken. Allerdings sind bereits jetzt zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abzuschöpfen, was in der Vergangenheit bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat. Auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe unter anderem, die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung so genannter "Beschleunigungszahlungen" steht auf der Empfehlungsliste.
Deutschland wird der OECD, wie die übrigen Konventionsstaaten, in den nächsten Jahren regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen der OECD berichten. Im Kreis der OECD-Staaten hebt sich Deutschland neben den USA bei der Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen hervor. Deutsche Unternehmen haben sich zu weiten Teilen hierauf eingestellt und erwarten ähnliche Anstrengungen anderer Staaten, im Interesse international gleicher Wettbewerbsbedingungen.