Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 413710

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin, Deutschland http://www.bmwi.de
Ansprechpartner:in Frau Jennifer von Rymon-Lipinski +49 30 20146121
Logo der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

OECD: Deutschland ist erfolgreich bei der Bekämpfung von Auslandsbestechung

(PresseBox) (Berlin, )
Die OECD hat heute Empfehlungen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland veröffentlicht. Zum Abschluss einer mehrmonatigen Prüfung hatte die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" einen Bericht angenommen, in dem sie Deutschland große Fortschritte seit der letzten Evaluierung im Jahr 2004 bescheinigt. Gleichzeitig fordert sie weitere Anstrengungen bei Auslandsbestechungsfällen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb. Deutschland hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um auch die Bestechung ausländischer Amtsträger durch Mitarbeiter deutscher Unternehmen zu bekämpfen. Es freut mich besonders, dass die OECD diese Bemühungen, die auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt und mitgetragen werden, anerkennt. Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und im Interesse eines fairen Wettbewerbs dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken."

Die OECD-Arbeitsgruppe "Auslandsbestechung" evaluiert den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in den Mitgliedstaaten der Konvention. Deutschland wurde in den letzten Monaten zum dritten Mal geprüft ("Phase 3-Prüfung"). Ein Team der OECD unter Leitung von Neuseeland und Japan hat dazu Ende September 2010 Gespräche mit Vertretern von Bundesregierung, Justiz und Wirtschaft in Berlin und München geführt.

Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme in der vergleichsweise hohen Zahl von Verurteilungen, vor allem so genannter natürlicher Personen, zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht die Arbeitsgruppe als Zeichen des hohen Stellenwertes, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat. Gewürdigt wurden aber auch die Korruptionspräventionsmaßnahmen bei Erteilung von Exportkreditbürgschaften und die Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren. Dies sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.

Die Arbeitsgruppe fordert weitere Anstrengungen von Deutschland zur Bekämpfung der Auslandsbestechung. Dazu gehört die Erhöhung des Bußgelds von derzeit maximal einer Million Euro für Unternehmen, um den Abschreckungseffekt zu verstärken. Allerdings sind bereits jetzt zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abzuschöpfen, was in der Vergangenheit bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geführt hat. Auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe unter anderem, die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung so genannter "Beschleunigungszahlungen" steht auf der Empfehlungsliste.

Deutschland wird der OECD, wie die übrigen Konventionsstaaten, in den nächsten Jahren regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen der OECD berichten. Im Kreis der OECD-Staaten hebt sich Deutschland neben den USA bei der Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen hervor. Deutsche Unternehmen haben sich zu weiten Teilen hierauf eingestellt und erwarten ähnliche Anstrengungen anderer Staaten, im Interesse international gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.