Bundesminister Rösler: "Ich teile die Sorgen der deutschen Gründerszene. Wenn die vom Bundesrat vorgeschlagene Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen so umgesetzt würde, hätte dies nachteilige Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzierung. Die Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen würde Unternehmensgründungen erschweren und damit dem Innovationsstandort Deutschland schaden. Es darf nicht zu einer ungerechtfertigten Belastung kommen, die Jungunternehmern und Gründern den Zugang zu Kapital erschwert. Wir brauchen am Standort Deutschland Unternehmergeist und innovatives Unternehmertum für neue Wachstums- und Beschäftigungsimpulse. Ich werde mich deshalb im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass bei der anstehenden Neuregelung der Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen die Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen sorgfältig geprüft und abgewogen werden."
Der Mitinitiator des Startup-Manifests und Wirtschaftsredakteur des Online-Magazins 'Gründerszene', Alexander Hofmann, ergänzt: "Die digitale Wirtschaft ist eine der Zukunftsbranchen in Deutschland. Die hiesige Startup- und Internetszene ist im Aufschwung. Dieser Aufschwung wird durch eine Empfehlung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2013 gefährdet."
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2011 entschieden, dass eine Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Derzeit sind Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften nicht befreit. Der EuGH sieht in der derzeitigen deutschen Regelung der Besteuerung von Streubesitzdividenden eine unzulässige Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist der deutsche Gesetzgeber deshalb gehalten, eine steuerliche Gleichbehandlung deutscher und ausländischer Unternehmen herbeizuführen.
Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, eine Steuerpflicht für Dividendenzahlungen an deutsche Kapitalgesellschaften bei Streubesitzbeteiligungen - d.h. für Beteiligungen unter zehn Prozent - einzuführen.