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Rösler: Mittelstandsmonitor stärkt Mitspracherecht der deutschen Wirtschaft bei EU-Vorhaben

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine aktualisierte Version des EU-Mittelstandsmonitors veröffentlicht. Gemeinsam mit der Wirtschaft hat das BMWi mehr als 200 aktuelle und künftige Vorhaben der EU-Kommission daraufhin untersucht, welche Bedeutung sie für den deutschen Mittelstand haben werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Der EU-Mittelstandsmonitor bietet unserem Mittelstand die Möglichkeit, die für ihn relevanten EU-Vorhaben rasch zu identifizieren und aktiv mitzugestalten. Häufig verfügen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nur über beschränkte Möglichkeiten, sich über die Vorhaben der EU ausreichend und frühzeitig informieren zu können. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem Mittelstandsmonitor ein Instrument ins Leben gerufen haben, das hier Abhilfe schafft. Der Mittelstandsmonitor stärkt die Mitsprachemöglichkeiten der Unternehmen bei wichtigen europäischen Vorhaben."

In der veröffentlichten Monitorliste werden die geplanten Initiativen bewertet und nach dem "Ampelprinzip" gekennzeichnet. Die Farbe Rot signalisiert eine hohe Mittelstandsrelevanz und soll Unternehmen, Verbände und politische Entscheidungsträger ermutigen, sich frühzeitig mit diesen Vorhaben zu beschäftigen. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne eher nicht.

Hyperlinks in der Monitorliste helfen beim gezielten Auffinden aller mit den EU-Vorhaben zusammenhängenden Informationen und Dokumente im Internet. Sie ermöglichen den direkten Zugriff auf

- die Homepage der jeweils zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission,
- allgemeine Informationen der EU-Kommission zu den Vorhaben,
- die Fahrpläne zu deren Umsetzung ("Roadmaps"),
- die einschlägigen EU-Verordnungen und -Richtlinien,
- die Dokumente, in denen die EU-Kommission die Vorhaben näher beschreibt,
- öffentliche Konsultationen der EU-Kommission (Teilnahmefrist seit 1. Januar 2012 zwölf statt acht Wochen).

Den neuen Mittelstandsmonitor können Sie abrufen unter www.eumittelstandsmonitor.de
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