Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das die Verhandlungen zur Energieverbrauchskennzeichnung auf deutscher Seite geführt hat, begrüßt die Verabschiedung der neuen Richtlinie. Die neue Kennzeichnung wird Herstellern und Handel wichtige Impulse geben, um noch energieeffizientere Produkte anzubieten.
Die Richtlinie erfasst künftig neben den klassischen Haushaltsgeräten auch Produkte für gewerbliche Anwendungen. Erstmals erfasst werden Produkte, die zwar selbst keine Energie verbrauchen, jedoch maßgeblichen Einfluss auf den Energieverbrauch haben (zum Beispiel Wärmeschutzfenster). Daneben enthält die Richtlinie auch Vorgaben über die Gestaltung des Labels.
Dies sichert ein grundsätzlich einheitliches Erscheinungsbild für alle Produkte und erhöht den Wiedererkennungswert für den Verbraucher. Zugleich erlaubt die Richtlinie eine dynamische Fortentwicklung der Kennzeichnung in Abhängigkeit vom technischen Fortschritt. Energieeffizienzfortschritte der Produkte können so auch in den kommenden Jahren transparent dargestellt werden.
Die konkreten Kennzeichnungsverpflichtungen beruhen nicht mehr - wie bisher - auf Durchführungsrichtlinien, sondern auf produktspezifischen EU-Verordnungen. Dies hat den Vorteil, dass es keiner nationalen Umsetzung bedarf und der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Die Kommission plant, die ersten Vorschläge für EU-Verordnungen bereits im Juli 2010 vorzulegen und im Herbst 2010 zu verabschieden.
Um eine erfolgreiche Einführung der neuen Kennzeichnungsvorschriften zu unterstützen, wird das Bundeswirtschaftsministerium - gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und den Marktbeteiligten in Deutschland - eine Initiative für Verbraucherinformation zum Thema Energieverbrauchskennzeichnung starten.