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Zwei neue Ausbildungsberufe im Dienstleistungsbereich

(PresseBox) (Berlin, )
Am 1. August 2008 treten mit dem Personaldienstleistungskaufmann/der Personaldienstleistungskauffrau und dem Fotomedienfachmann/der Fotomedienfachfrau zwei neue Ausbildungsberufe für den Dienstleistungsbereich in Kraft. Damit können in diesen Bereichen qualifizierte Fachkräfte noch praxisnäher ausgebildet werden als bisher. Die Ausbildung dauert jeweils 3 Jahre.

Personaldienstleistungskaufmann/Personaldienstleistungskauffrau

Die Personaldienstleistungsbranche, auch bekannt als Zeitarbeitsbranche, boomt mit einem Branchenwachstum von rd. 19 % seit einigen Jahren. So sind z. B. durch Outsourcing von Personalaufgaben seitens der Unternehmen für die Zeitarbeitsbranche neue Arbeitsfelder entstanden. Auch vor dem Hintergrund der sich ändernden Arbeitsbedingungen und zu erwartender Personalknappheit aufgrund des demografischen Wandels erhält sie immer größere Bedeutung. Daher benötigen Personaldienstleistungsunternehmen, aber auch Personalabteilungen großer Betriebe zunehmend Personalexperten, die die gesamte Prozesskette - von der Mitarbeitergewinnung über die Mitarbeiterdisposition und -betreuung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen -von der Pike auf gelernt haben und auch die besonderen Anforderungen der Arbeitnehmerüberlassung beherrschen.

Mit dem neuen 3-jährigen Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/Personaldienstleistungskauffrau gibt es nun erstmals einen dualen Ausbildungsberuf, der junge Menschen gezielt auf diese besonderen Herausforderungen vorbereitet. Damit wird einerseits dem dringenden Bedarf nach passgenau ausgebildetem Personal für den Bereich Personaldienstleistungen Rechnung getragen, andererseits aber auch ein Beitrag zur weiteren Professionalisierung der Branche geleistet.

Nach Erhebungen der Branche werden zahlreiche Personaldienstleistungsunternehmen nun erstmalig ausbilden. Allein in der Zeitarbeitsbranche ist mit rd. 1.000 neuen Ausbildungsplätzen pro Jahr zu rechnen. Darüber hinaus können nun auch andere Unternehmen der Wirtschaft in diesem Bereich qualifiziertes Personal ausbilden, so dass die Schaffung neuer Ausbildungsplätze in spürbarem Umfang zu erwarten ist.

Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau

Die Betriebe der Fotobranche, einschließlich des Fotohandels, bieten eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen an. Durch die technologische Entwicklung der letzten Jahre, z.B. in den Bereichen digitale Kameras, Fotohandys sowie Fotoausgabe- und Bildbearbeitungssoftware, sind neue Aufgabengebiete entstanden. Deshalb müssen die Fachkräfte in der Fotobranche detaillierte und spezialisierte Produktkenntnisse haben, darüber hinaus aber auch als kompetente Ansprechpartner für Dienstleistungen in der Bilderstellung und -bearbeitung zur Verfügung stehen.

Ein auf diese speziellen Anforderungen der Fotobranche ausgerichtetes Berufsbild gab es bisher nicht. Vielmehr wurden für die Tätigkeiten überwiegend Einzelhandelskaufleute mit einer entsprechenden Anpassungsqualifizierung eingesetzt.

Die Schwerpunkte des neuen Berufs Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau liegen in den Bereichen Kundenberatung, Verkauf und Marketing. Fotomedienfachleute erwerben zwar auch grundlegende technische Kenntnisse für die Bilderstellung, wie beispielsweise Passbildfotografie, erreichen jedoch bei weitem nicht das Niveau eines Fotografen. Die Fotomedienfachleute grenzen sich durch ihre Orientierung an der Kundenberatung deutlich von dem handwerklichen Fotografen ab. Sie stehen an der Schnittstelle zwischen Verkauf und Fotografie und sind deshalb als Ausbildungsberuf nicht nur für Einzelhandelsunternehmen, Fach- und Großlabore, Industriebetriebe und Bild-Agenturen, sondern auch für Betriebe des Fotografen-Handwerks interessant.

Die Ausbildungsordnung für die Personaldienstleistungskaufleute wurde am 29. Februar 2008 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 6, Seite 233 und die Ausbildungsordnung für die Fotomedienfachleute am 31. März 2008 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 11, Seite 457 veröffentlicht. Beide Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2008 in Kraft.
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