Unter der Leitung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, fand gestern in Berlin ein Folgetreffen statt. Dabei wurden die wirtschaftlichen Folgen des Flugverbots für einzelne Wirtschaftszweige diskutiert und mögliche Zukunftsstrategien erörtert.
Staatssekretär Homann: "Der Staat darf nicht für unternehmerische Risiken in die Pflicht genommen werden. Soweit betroffene Unternehmen eine teilweise Lastenübernahme durch den Staat anstreben, sind die angekündigten Vorgaben der EU-Kommission zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die EU-Kommission gefordert, auch die angekündigten Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Wettbewerb zu beachten."
Es bestand Einvernehmen, dass nach Aufhebung des Flugverbots für künftige Fälle eine Krisenprävention mit entsprechenden Notfallplänen ausgearbeitet werden sollte. Hinsichtlich der finanziellen Folgen sind weitere Analysen erforderlich. Im Ergebnis wurde vereinbart, die Gespräche auf Arbeitsebene fortzusetzen, um entsprechende Vorschläge, insbesondere zur Krisenprävention, auszuarbeiten.