Weltweit werden etwa 370 Millionen Menschen einem der rund 5.000 indigenen Völker zugerechnet. Sie zeichnen sich aus durch einen besonders engen Bezug zu ihrem angestammten Lebensraum, häufig in abgelegenen aber rohstoffreichen Wald- oder Bergregionen, sowie durch eine eigene Identität und Kultur. "In seinem Menschenrechtskonzept hat das BMZ die Achtung, den Schutz und die Gewährleistung der Rechte indigener Völker fest verankert. Nur wenn indigene Völker direkt in sie betreffende Entscheidungen einbezogen werden, können mögliche Konflikte bei Fragen der Landnutzung und Entwicklung frühzeitig ausgeräumt werden", so Staatssekretär Beerfeltz.
Seit 1995 wird der "Internationalen Tag der indigenen Völker" jährlich am 9. August begangen. Die besondere Schutzbedürftigkeit aber auch die umfassenden Menschenrechte der indigenen Völker stehen dabei weltweit im Fokus.
In vielen Kooperationsländern der deutschen Entwicklungspolitik werden indigene Völker diskriminiert und im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben marginalisiert. Ihr Lebensstandard liegt häufig weit unter dem der ärmsten Schichten der nicht-indigenen Bevölkerung. Internationale Menschenrechtsbestimmungen schützen die Zugangsrechte indigener Völker zu Land und natürlichen Ressourcen sowie ihre Rechte auf politische Partizipation und Selbstbestimmung in eigenen Angelegenheiten. Allerdings weist die Umsetzung der Schutzstandards vor Ort nicht selten gravierende Mängel auf. Der Einsatz der deutschen Entwicklungspolitik für das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker (free prior and informed consent FPIC) findet international breite Anerkennung.
Mehr Informationen zum Umgang mit indigenen Völkern in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit finden sich im BMZ-Menschenrechtskonzept:
http://www.bmz.de/... 2011.pdf