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bne: Verteilnetze müssen ausnahmslos reguliert werden!

Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2010 veröffentlicht

(PresseBox) (Berlin, )
Der heute vorgelegte Monitoringbericht der Bundesnetzagentur stützt wesentliche Forderungen des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne): Verteilnetze müssen effizienter wirtschaften und strikt reguliert werden. Die aktuelle Gesetzeslage macht es Netzbetreibern - vor allem auf der Verteilnetzebene - einfach, neue Anbieter zu diskriminieren. Gleichzeitig weigern sich Netzbetreiber noch immer, bestehende gesetzliche Pflichten einzuhalten: Wesentliche Informationen werden noch immer geheim gehalten, Netzentgelte noch immer viel zu spät veröffentlicht.

Der Monitoringbericht belegt es schwarz auf weiß: "Von den insgesamt 633 am Monitoring teilnehmenden Gasverteilernetzbetreibern haben lediglich 167 angegeben, rechtlich entflochten zu sein", so der Monitoringbericht. Von den 749 Stromverteilnetzen sind es nur 171. Dabei böten Kooperationen in der Form eigenständiger Netzgesellschaften, an denen verschiedene Gesellschafter beteiligt sind, laut Monitoringbericht ein höheres Maß an Diskriminierungsfreiheit. Im Klartext: Je größer die Netzeinheit, desto mehr Überwachung durch den Regulierer, und desto weniger Möglichkeiten zur Diskriminierung.

Tatsächlich ist auf der Ebene der Verteilnetze ein besorgniserregender Trend zu beobachten: Die Bildung immer kleinerer und damit zwangsläufig ineffizienterer und kostenintensiverer Netze. Diese Entwicklung ist durch die sogenannte De-minimis-Regelung im geltenden Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angeregt worden, die Ausnahmen für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden vorsieht. "Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt: Je kleiner das Netz, desto weniger schaut der Regulierer nach dem Rechten", erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Eine solche Regelung böte geradezu einen Anreiz zur Kleinteiligkeit, meint Busch: "Sie ist kontraproduktiv, unnötig und kostet neue Anbieter und Verbraucher eine Menge Geld!"

Gleichzeitig halten sich Netzbetreiber nicht einmal an die im EnWG vorgeschriebenen Verpflichtungen - und das nach eigenen Aussagen. Laut Monitoringbericht geben 104 Stromverteilnetzbetreiber zu, die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten - die für unabhängige Netznutzer von enormer Bedeutung sind - nur teilweise zu erfüllen. Elf Verteilnetzbetreiber haben dazu gar keine Angaben gemacht. Ähnlich sieht es im Gassektor aus: 11 Prozent der Gasverteilnetzbetreiber geben an, die in der Gasnetzzugangsverordnung geforderte Veröffentlichung von Netzzugangsverträgen schlicht zu verweigern. Dazu Robert Busch: "Diese Situation ist nicht mehr zumutbar. Netze sind natürliche Monopole, denen kein Recht zur Geheimhaltung zusteht. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass die Netze ständig mehr Geld fordern, aber nicht offen legen, wofür. Hier muss der Gesetzgeber endlich tätig werden!"

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter vertritt die Interessen von Lieferanten und Produzenten in Deutschland, die für die Versorgung ihrer Kunden mit Strom und Gas die Netze Dritter nutzen. Hauptziele des bne sind der faire und wirksame Wettbewerb im Strom-, Gas- und Erzeugermarkt sowie die Wahrung des Verbraucherschutzes.

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