Die Koalitionsfraktionen haben den Handlungsbedarf erkannt und einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorgelegt. „Wichtig ist jetzt, dass diese Initiative vom Bundesrat unterstützt wird – und zwar möglichst ohne Verzögerungen“, betont der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Robert Busch. Auf diese Weise könnten die zum 1. Januar 2012 angekündigten enormen Steigerungen der Netzentgelte um teilweise bis zu einem Cent pro Kilowattstunde noch verhindert werden, erklärt Busch. Zum Vergleich: Seit Beginn der Regulierung sind die Netzentgelte insgesamt um 1,55 Cent pro Kilowattstunde gesunken. „Die angekündigten Steigerungen würden damit nahezu den gesamten Regulierungserfolg der letzten Jahre zunichtemachen“, so Busch.
Hintergrund der angekündigten drastischen Netzentgelterhöhungen ist ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Juni 2011. Darin erklärte der BGH einen Teil der Anreizregulierungsverordnung für unzulässig, weil im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage vorhanden war. „Dadurch entstand eine Regelungslücke, die von den Netzbetreibern gnadenlos ausgenutzt wird“, erläutert Busch. „Dass der Gesetzgeber diese Lücke jetzt schließen und eine zuverlässige Rechtsgrundlage schaffen will, begrüßen wir sehr“, so Busch.
Vor dem Hintergrund der Ausnahmeregelung für große Industriebetriebe und der weiterhin zu hohen Renditen der Netzbetreiber werde die Dringlichkeit der Gesetzesinitiative noch deutlicher, sagt der bne-Geschäftsführer: „Im Augenblick ist eine Stärkung der Anreizregulierung das einzige Instrument, das noch bleibt, um den Anstieg der Netzentgelte wenigstens ansatzweise zu begrenzen.“