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Weiteres Milliarden-Geschenk für Netzbetreiber

Verbraucherschützer und Neue Anbieter kritisieren Regulierer

(PresseBox) (Berlin, )
Berlin, 27. Oktober 2011. Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, den Netzbetreibern einen Eigenkapitalzinssatz von 9,05 Prozent zu gewähren. Diese Entscheidung führt nach ersten Schätzungen des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) zu einer Mehrbelastung von über drei Milliarden Euro für Verbraucher. Die Bundesnetzagentur sei gegenüber der Netzbetreiber Lobby eingeknickt, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nun habe es das Bundeswirtschaftsministerium in der Hand, mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung für angemessene Netzentgelte zu sorgen.

„Die heute von Matthias Kurth verkündete Entscheidung, den Eigenkapitalzinssatz für Netzbetreiber lediglich um 0,24 Prozent zu senken ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagte Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter. „Unseren Berechnungen zufolge wäre ein Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 7,53 Prozent vollkommen ausreichend und durchaus auskömmlich für den wirtschaftlichen Betrieb eines Strom- oder Gasnetzes“ erläuterte er. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hatte eine Verzinsung von 8,2 Prozent statt der derzeit geltenden 9,29 Prozent in den Raum gestellt. „Es ist unerträglich, mit welcher Dreistigkeit die Netzbetreiber ihre Rendite auf Kosten von Netznutzern und Verbrauchern erhöhen wollen. Wir sind enttäuscht darüber, dass der Regulierer vor den Netzbetreibern eingeknickt ist“, sagte der bne-Geschäftsführer.

Damit die Kosten der Energiewende nicht weiter unnötig steigen und damit deren Akzeptanz gefährden, sind umfangreiche institutionelle Reformen erforderlich, forderte Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Erstens müssten die Beteiligungsrechte der Verbraucher bei den Entscheidungen der Bundesnetzagentur erweitert werden. „Es geht nicht an, dass am Ende die Netzagentur allein mit den Netzbetreibern verhandelt, aber diejenigen, die das Ergebnis bezahlen müssen, außen vor bleiben“. Zweitens muss die Eigentümerstruktur der Netzbetreiber überprüft werden. „Wir brauchen Eigentümer mit geringeren Renditeerwartungen, etwa Pensionsfonds“, so Krawinkel. Auffällig sei im Übrigen, dass die Renditen bei den staatlichen Netzbetreibern in Skandinavien mit etwa sechs Prozent deutlich niedriger lägen.

Ein weiteres Einfallstor für dreiste Netzbetreiberforderungen ist die Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Mit dieser war 2008 ein Instrument geschaffen worden, das effiziente Netzbetreiber belohnen und ineffiziente bestrafen sollte – Ziel war eine angemessene Höhe der Netznutzungsentgelte. Durch handwerkliche Fehler in der Verordnung wurde dieses Ziel allerdings nicht erreicht. Erst im Juni 2011 hatte der Bundesgerichtshof eine wesentliche Klausel der ARegV gekippt – in der Verordnung entstand eine Regelungslücke, die von Netzbetreibern schamlos ausgenutzt wurde. „Die vorgesehenen Netzentgeltsteigerungen für Januar 2012 um bis zu 10 Prozent sind direkt auf diese Lücke zurückzuführen – das Bundeswirtschaftsministerium ist jetzt dringend aufgerufen, sie zügig und definitiv zu schließen“, so Busch.

Krawinkel kritisierte außerdem die Befreiung der Industrie von den Netzentgelten nach § 19 Abs.2 der Stromnetzentgeltverordnung. „Dies wird die Netzentgelte für die privaten Haushalte, das Handwerk und den öffentliche Sektor zusätzlich um etwa fünf Prozent erhöhen“, sagte er.


Für Rückfragen:

bne: Kerstin Maria Rippel, 030 / 400 548 - 18
vzbv: Steffen Küßner, 030 / 258 00 - 524

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) vertritt die Interessen von Lieferanten und Produzenten in Deutschland, die ihre Kunden mit Strom und Gas versorgen – aber kein eigenes Netz betreiben. Hauptziele des bne sind fairer Wettbewerb auf den Energiemärkten und wirksamer Verbraucherschutz.

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