Der BÖB lehnt das jetzt vorliegende Konzept ab! Das politische Ziel, den Anteil des Gütertransports auf den Wasserstraßen zu steigern, wird damit aufgegeben. Es sieht nur für die höchste Kategorie (Vorrangnetz) weitere neue Ausbaumaßnahmen vor und bereits in der Kategorie III (Ergänzungsnetz) steht die reine Bestandserhaltung im Vordergrund. Die Einteilung der Kategorien erfolgt ausschließlich nach der transportierten Gütermenge in Millionen Tonnen pro Jahr.
Sowohl die Kategorisierung als auch die Verwendung der Gütermengen wird von vielen Beteiligten zu Recht als viel zu simpel und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht gerecht werdend, bezeichnet. Ein wesentlich besser nachvollziehbares Kriterium wie zum Beispiel die Kosten-Nutzen-Betrachtung wird gleich ganz abgelehnt, wenn das BMVBS im aktuellen Bericht argumentiert "... Eine Fortsetzung der bisherigen Investitionsstrategie, namentlich Investitionen in die Infrastruktur nur nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zu tätigen, würde für bestimmte transportrelevante Streckenrelationen zu Investitionszeiträumen von über 40 Jahren führen. ...". Damit stellt sich das BMVBS selbst ein Armutszeugnis aus, nutzte es doch Kosten-Nutzen-Rechnungen in vielen Investitionsentscheidungen jahrelang und nur wenige dauerten 40 Jahre.
Das Bundesverkehrsministerium bleibt mit seinem zweiten Bericht den vom BÖB geforderten Alternativvorschlag zur Kategorisierung und ausschließlichen Betrachtung der Gütermengen schuldig. Wir fordern daher weiterhin Alternativen zu diesen Kernfragen.
Auch die vom Bundesverband aufgeworfene Frage, warum die Reform der WSV ohne Not mit der Priorisierung von Wasserstraßen verbunden wurde, beantwortet der Bericht nicht. Die Argumentation des BMVBS, es gäbe dazu keine Alternative teilen wir nicht. Wir fordern eine Trennung der WSV-Reform von der Diskussion um eine Priorisierung der Wasserstraßen. Diese sollte in Ruhe und auf Grundlage tiefgreifender Analysen mit allen Beteiligten diskutiert werden. Der BÖB wird sich an dieser Diskussion intensiv beteiligen. Auch eine sinnvolle Reform der WSV unterstützen wir.
Aus den genannten Gründen sollte das BMVBS auch die im Bericht genannten Termine der Priorisierung von Investitionsmaßnahmen und der Festlegung von Investitionstiteln Ende Juni 2011 umgehend abändern. Diese wären zeitgleich mit der Verbände-Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestages im Juni 2011 angesetzt und übergehen damit die Rechte der Verkehrsexperten der Fraktionen, an einer zukünftigen Ausrichtung der Bundeswasserstraßenpolitik mitzuwirken. Dass BMVBS sollte schnellsten dem Eindruck entgegenwirken, mit dem im Bericht genannten Zeitplan schnelle Fakten schaffen zu wollen.