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BWE und WVW: Gutachten bestätigt Beschlüsse des Bundesrates zur Windenergie an Land

BWE und WVW legen Gutachten zur EEG-Novelle vor/ 60 Prozent der geplanten Windenergieprojekte sind gefährdet/ Bundestag sollte Bundesratsempfehlungen folgen

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 im Rahmen der EEG-Novellierung Vergütungskürzungen für die Windenergie an Land beschlossen. Vor diesem Hintergrund haben der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) und der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) die Deutsche WindGuard GmbH damit beauftragt, die Auswirkungen dieser Vergütungskürzungen für geplante Windenergieprojekte in Deutschland zu untersuchen. Das Ergebnis dieses Gutachtens: 60 Prozent der für die kommenden zwei Jahre geplanten Anlagen laufen Gefahr, mangels Wirtschaftlichkeit nicht gebaut zu werden.

"Das Gutachten belegt, dass der EEG-Entwurf der Bundesregierung den Ausbau der Windenergie an Land gefährdet. Dies widerspricht dem Ziel der Energiewende. Die Windenergie an Land ist von allen Erneuerbaren Energien die kostengünstigste und muss deshalb kräftig ausgebaut und nicht behindert werden. Dies gilt insbesondere auch für die bisher vernachlässigten Binnenlandstandorte in Süddeutschland," kommentiert der WVW-Vorsitzende Dr. Wolfgang von Geldern das Gutachten.

BWE und WVW begrüßen daher, dass der Bundesrat ein klares Votum für die Windenergie an Land abgegeben hat. Das hat die Bundesregierung dazu veranlasst, zumindest einen Teil der Vergütungskürzungen zurückzunehmen und sich den Beschlüssen des Bundesrates anzunähern. "Aus diesem halben Schritt der Bundesregierung sollten die Bundestagabgeordneten, die am Donnerstagüber das EEG zu entscheiden haben, einen ganzen machen. Das bedeutet: Vollständiger Erhalt des Systemdienstleitungsbonus (SDL). Oder alternativ gemäß des Bundesratsbeschlusses: Eine Vergütungsanpassung auf 9,2 cent/kWh sowie die Schaffung eines Vergütungsmodells für Binnenlandstandorte. Klar ist, dass die Energiewende nur gemeinsam mit den Ländern zu machen ist. Ihr Votum ist in diesem Punkt maßgeblich," betont BWE-Präsident Albers.

Die Gutachterin, die Deutsche WindGuard GmbH, hatte bereits das Begleitgutachten zur EEG-Novelle im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellt. Bereits dort hatte sie die für den Ausbau der Windenergie an Land notwendigen Maßnahmen empfohlen.

Das Kurzgutachten finden Sie im Internet unter http://tinyurl.com/63msb5m ; weitere Informationen zum EEG unter http://www.eeg-aktuell.de
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