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Reiserecht

Mittelstand mahnt Nachbesserung bei Reisesicherungsfonds für Pauschalreiseanbieter an

(PresseBox) (Berlin, )
Zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht erklärt die BVMW-Kommission Tourismus:

Aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft ist die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen durch einen Reisesicherungsfonds dringend notwendig. Die Branche hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach auf eine unzureichende Insolvenzsicherung hingewiesen. Die Corona-Pandemie und die dadurch ausgelöste prekäre wirtschaftliche Lage der Reiseveranstalter hat den Aufbau eines Reisesicherungsfonds noch dringlicher gemacht.

Die geplante Umsetzung des Gesetzesvorhabens sieht Daniela Gerdes, Vorsitzende der BVMW-Kommission Tourismus, jedoch kritisch: „Insbesondere bei dem Aufbau des Reisesicherungsfonds und dessen langfristiger Gültigkeit fehlt es in dem vorliegenden Gesetzesentwurf an vielen Stellen an Transparenz, um die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen abschließend bewerten zu können. Gleichzeitig wird die Heterogenität der Branche an vielen Stellen nicht mitgedacht.

Einerseits soll der Fonds vor allem Insolvenzen großer Reiseunternehmen auffangen, welche die bisherige Haftungsbegrenzung von 110 Millionen Euro deutlich übersteigen würden. Andererseits sind die geplanten Beiträge vor allem eine Mehrbelastung für Neugründungen und kleine und mittlere Unternehmen. In manchen Fällen würde es sogar zu einer Verdoppelung der bisherigen Ver-sicherungskosten kommen. Eine Mehrbelastung ohnehin deutlich angeschlagener mittelständischer Unternehmen lehnen wir in der gegenwärtigen Lage ab.“
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