Das Besondere des genossenschaftlichen Rundum-Sorglos-Paketes: Alle E‑Ladesäulen können mit einem offenen Zahlungssystem ausgestattet werden. Bezahlt wird bequem mit girocard, digitaler Wallet, Debit- oder Kreditkarte. Damit werden schon heute die regulatorischen Vorgaben erfüllt, die Kartenlesegeräte in E‑Ladesäulen spätestens zum 1. Juli 2024 zur Pflicht machen – ein wichtiger Faktor bei der aktuell hohen Regulierungsdynamik im Bereich E‑Mobilität.
„Unternehmen, die Ladesäulen auf ihrem Parkplatz installieren, laden E‑Auto-Fahrer und -Fahrerinnen zum Verweilen ein – das ist für Händler:innen interessant, aber auch für den Dienstleistungssektor“, erklärt Sören Hensen, Geschäftsführer der DRWZ Mobile GmbH. „Natürlich gibt es bei der Installation einer E‑Ladesäule vieles zu beachten, von Finanzierungsmöglichkeiten bis Lastmanagement oder Abrechnung. All das nehmen wir Betreibern ab. So kann auch der kleine Händler um die Ecke eine einzelne Ladesäule wirtschaftlich betreiben – und Teil eines lückenlosen Ladenetzes werden.“
„E-Mobilität ist längst als Zukunftsmarkt und Eckpfeiler der Verkehrswende gesetzt. Doch nur durch einfache und verständliche Prozesse, gerade beim Bezahlen, lassen sich Betreiber und Nutzer für die neue Technologie gewinnen“, bekräftigt Thorsten Bonifer, Business Developer E-Mobilität des Zahlungsspezialisten VR Payment. „Das Laden eines E‑Autos muss spontan und ohne irgendeine Registrierung möglich sein. Bundesregierung und EU‑Parlament haben dies erkannt und entsprechende Regulatorik auf den Weg gebracht. Wir greifen dem vor: Einfaches Bezahlen via Karte oder Smartphone ist bei unseren Lösungen schon lange Standard. Unsere Kunden sind damit auf der sicheren Seite.“
Nach aktuellem Stand schreibt die überarbeitete Ladesäulenverordnung (LSV) ab 1. Juli 2024 ein offenes Bezahlsystem an allen öffentlichen Ladesäulen in Deutschland vor. Aber auch auf EU‑Ebene werden derzeit verbindliche Vorgaben für ein einheitliches Bezahlsystem beim Ad‑hoc-Laden diskutiert. Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, kurz AFIR, wird höchstwahrscheinlich noch vor der in der LSV festgehaltenen Umsetzungsfrist in Kraft treten und Debit- sowie Kreditkartenakzeptanz an öffentlichen Ladesäulen für ganz Europa festschreiben.
Mit dem genossenschaftliche E‑Mobility‑Angebot sind Betreiber:innen für alle Fälle gewappnet. Das Portfolio deckt zudem alle Installations- und Nutzungs-Modi ab: freistehende Säulen, sogenannte Wallboxen, Terminals zur Bedienung mehrerer Säulen, Normal- oder Schnelllader. Für den unternehmenseigenen Fuhrpark, Kundenparkplätze oder öffentliche Parkflächen. Betreiber:innen können ihre Lösung nach individuellem Bedarf zusammenstellen und dabei vom vollen Rundum-Service von VR Payment und DRWZ Mobile profitieren.
Über DRWZ Mobile
Die DRWZ Mobile ist der Mobilitätspartner für genossenschaftliche Unternehmen. Mit Produkten und Services rund um den Fuhrpark unterstützt die DRWZ Mobile Genossenschaften bei der Planung und Umsetzung eines zeitgemäßen Mobilitätskonzepts. Als Halter von Rahmenverträgen mit rund 30 Fahrzeugherstellern bietet die DRWZ Mobile den Genossenschaften die Möglichkeit, Neufahrzeuge zu Großkundenkonditionen flexibel bei dem Autohaus ihrer Wahl zu beschaffen. Neben den Fahrzeug-Rabatten kann die DRWZ Mobile die Fuhrparks ihrer Kunden mit dem GenoDrive Fuhrparkmanagement ganzheitlich betreuen oder individuelle Bausteine vermitteln: Von der kosteneinsparenden Tankkarte über die digitalen Führerscheinkontrollen bis hin zum Zweirad-Leasing für Mitarbeiter, u. v. m. Mit den Services der DRWZ Mobile ist Ihr Fuhrpark rechtssicher, effizient und nachhaltig aufgestellt.