Mike Hansch ist Direktor des Anbieters und Vertriebsunternehmens des Beteiligungsmodells von CasMaker, das Gewinnbeteilgungen an Software-Lizenzeinnahmen der Digital Media verkauft. Die Digital Media ist der Lizenzinhaber für achtzig weltweit geöffnete Internet-Casinos. Die Anleger werden pro Gewinnanteil mit 1/16 Promille am Gewinn aus den Lizenzgebühren für die Casino-Software beteiligt. Sie sind dabei aber weder am Glücksspiel noch am Veranstalter der Spiele, sondern ausschließlich am Gewinn des Lizenzgebers der Glücksspiel-Software beteiligt.
Dennoch wurden Mike Hansch von verschiedenen Stellen in Deutschland immer wieder Steine in den Weg gelegt, um sein Geschäftsmodell zu vereiteln. Deutsche Banken verweigerten ihm beispielsweise die Eröffnung eines Geschäftskontos. Manche Banken warnten Anleger davor, Geld an CasMaker zu
überweisen. Ende Februar hat die Staatsanwaltschaft Hannover 1,8 Millionen Euro von Hanschs Konto beschlagnahmt. Das Geld war unter anderem für die Auszahlung der Januarrendite an die Anleger bestimmt.
Aufgrund der hohen Gewinnerwartungen für die Anleger und dem Zusammenhang des Geschäftsmodells mit Online-Casinos wird Hansch von der Staatsanwaltschaft und in der Presse immer wieder Betrug vorgeworfen, aber Beweise dafür gibt es nicht. Der Grund, weshalb ein Unternehmer so massiv in seiner Geschäftstätigkeit behindert wird, hängt eher mit der Offensive zusammen, mit der Justiz und Polizei seit geraumer Zeit das staatliche Glücksspiel-Monopol schützen möchten und dabei radikal eventuelle Gegner wie zum Beispiel private Wettbüros verfolgen, wie auch der Spiegel, Nr. 8 vom 21.02.05 berichtete. Allerdings betreibt Hansch kein Casino, er bietet lediglich Anlegern die Möglichkeit, sich am Gewinn von Software-Lizenzeinnahmen zu beteiligen.
Der Jungunternehmer hatte in Hannover bereits zwanzig Arbeitsplätze geschaffen, sah sich durch die massive Vorgehensweise von Behörden und Banken jetzt aber dazu gezwungen, nach Holland auszuwandern und sein Geschäftsmodell von dort aus weiter zu betreiben. Gegen die Beschlagnahmung des Geldes durch die Staatsanwaltschaft Hannover hat Hansch bereits Einspruch eingelegt. Die ausstehenden Auszahlungen an die Anleger werden unmittelbar nach Freigabe der Gelder ausgeführt.