Der Gesetzgeber hat zum 01. Mai 2006 auf diese Gefahr reagiert und den Einsatz digitaler Tachografen zur nachvollziehbaren Erfassung von Lenkzeiten vorgeschrieben. Er löst sein analoges Pendant in Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzen oder einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ab und soll den Nachweis erbringen, ob die vorgeschriebenen Ruhezeiten von den Fahrern auch tatsächlich eingehalten werden.
Seit Inkrafttreten der neuen Fahrerpersonalverordnung sind die digitalen Fahrtenschreiber nun mehr auch serienmäßig an Bord entsprechender Fahrzeuge zu finden. Doch nicht nur beim eigenen Fuhrpark haben Unternehmen darauf zu achten, dass ihre Fahrer den Tachograf auch vorschriftsgemäß einsetzen. Auch bei der Anmietung eines Fahrzeuges bei einem Autovermieter greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Darauf weist die CCUniRent System GmbH, der Markeninhaber der Autovermietmarke CCRaule, aus aktuellem Anlass hin.
"Noch immer kommt es vor, dass sich Unternehmen von dem Irrglauben leiten lassen, ihre Aufzeichnungs-, Download- und Archivierungspflichten würden bei der Anmietung von Fahrzeugen auf den Vermieter übergehen. Doch dem ist nicht so", erklärt Thomas Czwalinna, Schulungstrainer für digitale Tachografen und Kooperationspartner der CCUniRent. "Unternehmen haben sicher zu stellen, dass Fahrer eine Fahrerkarte benutzen und zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums eine Unternehmenskarte gesteckt wird. Zudem sind die Daten bei Fahrzeugabgabe zu downloaden und im Betrieb zu speichern. Der Vermieter selbst ist lediglich für die Funktionstüchtigkeit des Tachografen verantwortlich. Nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen sichert der Vermieter die Daten eines gewerblichen Mieters.", so der Experte.
CCUniRent betreibt seit über einem Jahr erfolgreich Aufklärung bei den Unternehmenskunden der CCRaule-Stationen. So informiert ein bei den Autovermietern ausliegender Leitfaden anmietende Unternehmen und ihre Fahrer über ihre jeweiligen Pflichten im Umgang mit dem digitalen Fahrtenschreiber. Denn auch die Fahrer haben einiges zu beachten: Sie müssen für den Fall einer Kontrolle stets die Lenknachweise für die laufende Woche und die vergangenen 15 Tage mit sich führen.
"Die informative Unterstützung findet bei den CCRaule-Kunden großen Anklang. Immerhin drohen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zum Teil empfindliche Bußgelder", zieht Susanne Wiegels, Marketingleiterin der CCUniRent System GmbH eine positive Bilanz über die Aufklärungskampagne.