nscale 6 wird zusätzlich bescheinigt, dass die Dokumente eindeutig identifizierbar und in ihrer Erfassungshistorie nachvollziehbar archiviert und wiedergegeben werden. So unterstützt nscale 6 die Vermeidung von Verarbeitungsfehlern beziehungsweise ihre rechtzeitige Aufdeckung. Diese Funktionen werden bereits durch die im Auslieferungsstandard des ECM-Systems enthaltenen Module gewährleistet.
Prüfungsgebiete:
- Aufnahme und grundlegende Beurteilung des Systemumfeldes
- Organisation der Technik zur Archivierung
- ordnungsgemäße, vollständige und richtige Übernahme der zu archivierenden Inhalte
- Verfügbarkeit und Vollständigkeit der archivierten Inhalte
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Langzeitarchivierung
- Absicherung durch ein internes Kontrollsystem
- Datenbankverwaltung und Indizierung
- Zugriffsschutzsystem
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Datenrekonstruktion
- Verfahrensdokumentation
Prüfungsbasis:
- HGB (§§ 238 ff HGB)
- AO (§§ 140 bis 148 AO)
- GoB
- GoBS
- IDW RS FAIT 3
- IDW PS 330
- IDW PS 850
- "Code of Practice" des VOI