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CeBIT 2006: eHealth-Area in Halle 9 präsentiert innovative IT-Lösungen für die Modernisierung im deutschen Gesundheitswesen

CeBIT 2006, 9. März bis 15. März

(PresseBox) (Hannover, )
Kernthema: Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in 2006
Stufenweise Einführung der freiwilligen elektronischen Patientenkarte (ePA)


Zur CeBIT 2006 präsentiert die eHealth-Area des 'Public Sector Parc' in Halle 9 moderne IT-Lösungen, die die Effizienz von Kliniken, Arztpraxen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen erheblich steigern werden. Auf einer Gemeinschaftsfläche stellen 18 Unternehmen Trends und Lösungen vor, mit denen Praxen, Apotheken, Kliniken und Krankenkassen zukünftig stärker vernetzt arbeiten können. Dazu gehören unter anderem die Unternehmen T-Systems, Microsoft, Siemens, Oracle sowie Giesecke und Devrient. Die eHealth-Area steht unter der Schirmherrschaft des ITK-Branchenverbandes BITKOM.

Die elektronische Gesundheitskarte ist in diesem Jahr das Kernthema in der eHealth-Area: Seit Jahresbeginn wird die elektronische Gesundheitskarte schrittweise eingeführt und löst die bisherige Krankenversicherungskarte ab. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist derzeit das wichtigste Projekt für die Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Die Karte senkt die Kosten bei der Ausstellung und Abrechnung von Rezepten, verringert die Gefahr von Falschbehandlungen und verhindert den Missbrauch von Versichertenkarten. Neben rund 80 Millionen Versicherten müssen 350 000 Ärzte, 22 000 Apotheker, 2 200 Krankenhäuser und 300 Krankenkassen in dem neuen System vernetzt werden. Nach Probeläufen in Testregionen wird die elektronische Gesundheitskarte nach und nach an alle Versicherten ausgegeben. In Stufen erfolgt auch die Bereitstellung der neuen Anwendungen, die durch die elektronische Gesundheitskarte möglich werden.

'Wir gehen davon aus, dass im Laufe dieses Jahres die ersten 100 000 Patienten die Karte in den Testregionen in der Hand halten werden, vorausgesetzt die Tests sind erfolgreich. Die flächendeckende Einführung in ganz Deutschland kommt wahrscheinlich in den Jahren 2007 oder 2008', erklärt Professor Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM.

Die neue elektronische Gesundheitskarte unterscheidet sich nicht nur äußerlich durch das Lichtbild des Inhabers von der alten Krankenversicherungskarte. Neben dem Namen und der Adresse der Versicherten soll sie auch Notfalldaten speichern und elektronische Rezepte übermitteln können. Die Versicherten haben die Möglichkeit, persönliche Gesundheitsdaten mit der Karte zu verwalten und einzelnen Leistungserbringern zur Verfügung zu stellen. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und welche Gesundheitsdaten gespeichert oder gegebenenfalls wieder gelöscht werden.

Jörg Menno Harms nimmt die Bedenken zum Datenschutz sehr ernst: 'Ich bin jedoch davon überzeugt, dass das Interesse der Patienten gut abgesichert wird. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur mit einer aktiven Mitwirkung des Patienten möglich. Die letzten 50 Zugriffe auf die Daten werden protokolliert, ein eventueller Missbrauch lässt sich so leicht nachvollziehen. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik haben jedenfalls keine Bedenken.'

Die Einführung der Karte und des elektronischen Rezepts als Anwendung ist nur der erste Schritt hin zu einer tiefgreifenden Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens. Der zweite Schritt wird die Einführung der freiwilligen elektronischen Patientenakte sein. Diese ermöglicht die Speicherung von Röntgenbildern, Ultraschallaufnahmen, Laborbefunden und Arztbriefen. Was heute noch häufig durch den Versicherten selbst mühsam zusammengetragen werden muss, soll in einigen Jahren in der elektronischen Patientenakte gebündelt werden. Mit den verschiedenen Ausbaustufen einer elektronischen Patientenkarte (ePA) besteht in der Zukunft die Möglichkeit, behandlungsrelevante Daten - von der Medikation bis hin zu diagnostischen Bilddaten - über die elektronische Gesundheitskarte gezielt und mit Einwilligung des Versicherten abrufen zu können.
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