"Das BKA-Gesetz ist in vielen Punkten verfassungswidrig", betonte Ex-Innenminister Gerhart R. Baum. Hervorzuheben seien insbesondere die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten. "Von den Auswirkungen dieses Gesetzes sind nicht nur die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen", kritisierte Baum.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: "Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen." Dem Ausgang des Rechtsstreits sehe er mit Zuversicht entgegen.