"Es ist bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof die freien Journalisten als regelmäßig schwächere Vertragspartei im Regen stehen lässt", erklärte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke. DJVBundesvorsitzender Michael Konken ergänzte: "Nachdem sich die Reform des Urhebervertragsrechts in einem derart wichtigen Punkt als zahnloser Tiger erwiesen hat, ist nun der Gesetzgeber gefordert, die Augenhöhe der Vertragsparteien endlich herzustellen."
Der BGH hat über die Entscheidung des Berufungsgerichts hinaus allerdings die pauschalen Vergütungsregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Axel-Springer-Verlags wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Es sei davon auszugehen, dass sich solche pauschalen Vergütungen häufig nicht als angemessen erweisen und daher im Einzelfall korrigiert werden müssten. Die Konditionen sahen unter anderem vor, dass in jedem Honorar ein angemessener Anteil für die Einräumung der Nutzungsrechte und -befugnisse enthalten seien. Zumindest diese Entscheidung stärkt die Verhandlungsmacht der Freien, wenn auch bei weitem nicht so, dass Urheber davon in Vertragsverhandlungen uneingeschränkt profitieren könnten, meinten die Vertreter von DJV und verdi. Sie kündigten an, nun gemeinsam beim Gesetzgeber auf Reformen des Urhebervertragsrechts zu drängen.
Neben DJV und ver.di war auch Freelens e.V. von Beginn an an der Klage beteiligt.