"Nach unserer Überzeugung haben sich die beiden Kollegen berufsethisch vorbildlich und juristisch fehlerfrei verhalten", sagte Döhring. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die beiden Journalisten mit der Keule des Strafrechts mundtot gemacht werden sollten. "Freispruch ist das einzig richtige Urteil."
Mit Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten sich die Delegierten des Deutschen Journalisten-Verbands am 5. November in Kassel solidarisch erklärt. Auch in Sachsen müssten kritische Fragen gestellt werden dürfen, forderten die DJVDelegierten in einer einstimmig verabschiedeten Resolution.