"Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens dürfen die Freien grundsätzlich nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden", sagte Konken, "weil dafür jegliche Begründung fehlt." Zur Gewerbesteuer würden Wirtschaftsbetriebe herangezogen, weil sie die öffentliche Infrastruktur erheblich beanspruchten. "Davon kann bei Freiberuflern keine Rede sein."
Der DJV-Vorsitzende forderte den Berliner Finanzsenator auf, von seinen Gewerbesteuerplänen abzurücken. "Die Freien dürfen nicht für die Löcher in den öffentlichen Kassen bluten."