"Rechtspolitiker sollten sich erst mit der Sachlage vertraut machen, bevor sie die Pressefreiheit in Teilen zur Disposition stellen", sagte Konken. Eine Einschränkung der Berichterstattung per Gesetz sei nicht nur verfassungswidrig, sondern im Fall Kachelmann auch wirkungslos gewesen. Hier hätten Journalistinnen und Journalisten von Anwälten und aus Ermittlungsbehörden Informationen erhalten und seien von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden. Die Fehler, die die Medien im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess gemacht hätten, müssten thematisiert und aufgearbeitet werden. "Dazu ist der Journalismus in der Lage, ohne dass es der Drohung mit schärferen Gesetzen bedarf", stellte der DJV-Vorsitzende fest.
DJV gegen Einschränkung der Prozessberichterstattung
"Rechtspolitiker sollten sich erst mit der Sachlage vertraut machen, bevor sie die Pressefreiheit in Teilen zur Disposition stellen", sagte Konken. Eine Einschränkung der Berichterstattung per Gesetz sei nicht nur verfassungswidrig, sondern im Fall Kachelmann auch wirkungslos gewesen. Hier hätten Journalistinnen und Journalisten von Anwälten und aus Ermittlungsbehörden Informationen erhalten und seien von vermeintlichen Opfern freimütig informiert worden. Die Fehler, die die Medien im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess gemacht hätten, müssten thematisiert und aufgearbeitet werden. "Dazu ist der Journalismus in der Lage, ohne dass es der Drohung mit schärferen Gesetzen bedarf", stellte der DJV-Vorsitzende fest.