Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen und geschäftlichen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von über 80 Millionen Bürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. "Deshalb ist eine neue Vorratsdatenspeicherung für Journalistinnen und Journalisten ausgesprochen schädlich", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Bundesjustizministerin muss hier zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Sinne der Berufsgeheimnisträger, also auch der Journalisten, aktiv werden."
Der Brief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist auf der DJV-Homepage unter folgender URL zu finden: http://www.djv.de/...